Gemeinsames Ziel ist es, Krankheiten zu vermeiden und Gesundheitsförderung und Prävention in allen Lebensbereichen zu stärken. In den kommenden Jahren sollen dafür bereits bewährte Ansätze und Kooperationen ausgebaut, aber auch gemeinsam neue Programme und Projekte insbesondere in Kommunen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen realisiert werden. Mit der Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung setzen die Partner eine entsprechende Vorgabe des 2015 in Kraft getretenen Bundesgesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) um. Dabei hatten sich die Pflege- und Krankenkassen bereit erklärt, mehr als doppelt so viele Mittel wie bisher für die Gesundheitsförderung und Prävention der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen.
„Vorsorge ist die beste Medizin. Durch Gesundheitsförderung und Prävention können wir nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern auch spätere Kosten zur Behandlung von Krankheiten vermeiden - insbesondere bei Erkrankungen, die durch den Lebensstil beeinflusst werden. Dafür sind eine strategische Koordination und eine intensive Begleitung der Präventionspolitik erforderlich. Die heutige Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung ist dafür ein wichtiger Schritt.“
Der Minister betonte, in Baden-Württemberg gebe es bereits bewährte Strukturen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention, auf denen nun weiter aufgebaut werden könne. Beispielhaft nannte er die Stiftung für gesundheitliche Prävention, den Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention und die Kommunalen Gesundheitskonferenzen. „Prävention fängt in Baden-Württemberg nicht erst mit der heutigen Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung an. Aber wirklich nachhaltig wirksame Maßnahmen können nur gelingen, wenn die in verschiedenen Lebensbereichen handelnden Akteure eng zusammenarbeiten. Deshalb ist die heutige Unterzeichnung eine gute Nachricht für die Menschen im Land.“
Dr. Christopher Hermann, Vorsitzender des Vorstands der AOK Baden-Württemberg, sagte: „Die AOK Baden-Württemberg unterstützt als größte Krankenkasse im Südwesten mit ihren über 4,1 Millionen Versicherten das große Engagement für die Prävention und begrüßt ausdrücklich die Strategie des Landes, in einer Rahmenvereinbarung alle relevanten Player an der Umsetzung zu beteiligen. Mit über 25 Jahren Erfahrung versteht sich die AOK Baden-Württemberg als Vorreiter in der Prävention und stärkt die Gesundheit ihrer Versicherten in jeder Lebensphase mit regional angelegten und qualitätsgesicherten Programmen und einem Angebot von 6.300 AOK-Gesundheitskursen.“
„Die heute abgeschlossene Landesrahmenvereinbarung leistet einen wesentlichen Beitrag, Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu stärken“, so Walter Scheller für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg, zu der der BKK Landesverband Süd, die IKK classic, die Knappschaft – Regionaldirektion München und der Verband der Ersatzkassen gehören. „Die Partner der B 52-Verbändekooperation bekennen sich seit langem zu qualitätsgesicherten Präventionsangeboten. Dabei setzen wir auf umfassende und strukturierte Maßnahmen, die die Menschen dort erreichen, wo sie leben und arbeiten. Zusätzlich unterstützen wir mit unserem B 52-Förderpreis „Gesunde Kommune“ Jahr für Jahr die wichtige Präventionsarbeit der Städte und Gemeinden vor Ort. Diese Arbeit werden wir unter der Ägide der Landesrahmenvereinbarung gemeinsam mit unseren Partnern aktiv fortsetzen.“
„Prävention und Rehabilitation vor Rente lautet der Grundsatz der Deutschen Rentenversicherung in Baden-Württemberg. Die Landesrahmenvereinbarung beinhaltet eine Weichenstellung in die richtige Richtung. Es gar nicht erst zur Krankheit kommen zu lassen, sondern vorher anzusetzen und vorzubeugen, ist enorm wichtig. Wir bieten seit Jahren maßgeschneiderte Präventionskonzepte. Dass sich jetzt alle Beteiligten vernetzen, ist extrem positiv“, sagte Andreas Schwarz, Erster Direktor und Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Siegfried Tretter, Geschäftsführer der Unfallkasse Baden-Württemberg, betonte: „Die Unfallkasse Baden-Württemberg möchte gemeinsam mit den anderen Trägern und mit den Verantwortlichen in den Kommunen durch besser vernetzte Präventionsangebote dazu beitragen, dass die Vision Zero – also die Verhinderung von tödlichen Arbeitsunfällen erreicht wird. Gleichzeitig wollen wir die Gesundheitsziele anderer Träger durch die Präventionsleistungen der Unfallkassen Baden-Württemberg unterstützen.“
Anton Haupenthal, Leiter der Knappschaft-Bahn-See - Regionaldirektion München sagte: „Es muss alles dafür getan werden, Krankheiten bereits möglichst frühzeitig zu vermeiden. Dafür müssen wir die Menschen direkt in ihren Lebensbereichen erreichen, ermutigen und für die eigene Gesundheitsvorsorge ein gutes Stück weit auch begeistern. Dies können wir nur mit allen Akteuren gemeinsam erreichen. Die heute unterzeichnete Landesrahmenvereinbarung ist hierfür ein wichtiger Schritt. Die Knappschaft-Bahn-See tritt deshalb der Vereinbarung nicht nur als gesetzliche Krankenkasse, sondern auch als Rentenversicherungsträger bei und unterstützt diese aktiv."
Claudia Lex, Geschäftsführerin der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sagte: „Bei der SVLFG wird das Thema Prävention traditionell groß geschrieben. Schon bisher unternimmt die SVLFG sozialversicherungszweigübergreifend – unter dem gemeinsamen Dach für die Unfall-, Renten- und Krankenversicherung – alle Anstrengungen, um Krankheiten und Unfallrisiken ihrer Versicherten möglichst früh zu erkennen und zu vermeiden. Die heute unterzeichnete Vereinbarung setzt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit aller Sozialversicherungsträger und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung im Land Baden-Württemberg. Nun gilt es, diese mit Leben zu füllen und die Aktivitäten zum Wohle aller Versicherten entsprechend auszurichten.“
(Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration vom 19.10.2016)