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IM BRENNPUNKT

Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Die Zahl der Krankheitstage aufgrund psychischer Störungen ist massiv gestiegen. Innerhalb von nicht einmal 15 Jahren (2001 - 2015) um rund 160 Prozent auf 87 Millionen Fehltage. Burnout und Co. verursachen einen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 17 Milliarden Euro pro Jahr. Die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt neue Herausforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. „In einer sich ständig verändernden Arbeitswelt braucht es einen Arbeitsschutz, der Schritt hält. Bereits in der Vergangenheit hat NRW mit großer Leidenschaft für die Einführung von Schutzvorschriften gegen Gefährdungen durch psychische Belastungen gekämpft. Wir haben damit eine wichtige Debatte vorangetrieben. Wir wollen den klassischen Arbeitsschutz weiterentwickeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 4.0“, sagte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer.
 
„Die neuen Forschungsergebnisse bestätigen einmal mehr: Psychische Arbeitsbelastungen können krank machen – und zwar an Körper und Seele. Die Große Koalition hat vereinbart, nach wissenschaftlicher Prüfung weitere Maßnahmen zu ergreifen. Die Politik muss nun Nägel mit Köpfen machen. Die Zeit des Abwägens ist vorbei, die Zeit des Handelns ist gekommen“, sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall.
Die Unternehmen brauchten verbindliche Vorgaben zur wirksamen Umsetzung ihres gesetzlichen Präventionsauftrages. Die Digitalisierung der Arbeit unterstreiche diese Forderung einmal mehr: Wachsende Informationsmengen, eine steigende Arbeitsintensität oder die räumliche und zeitliche Entgrenzung der Arbeit, verschärften die psychischen Arbeitsbelastungen. „Der Mensch ist keine Maschine – wir brauchen Regeln zum Schutz seiner physischen und psychischen Gesundheit, erst recht in der Arbeitswelt 4.0“, sagte Urban. Die IG Metall fordert die Politik auf, nun endlich zu erklären, wann sie die Regelungslücke auf dem Feld der psychischen Belastungen schließe. „Das wissenschaftlich abgesicherte Fundament für eine Anti-Stress-Verordnung steht bereits. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug die Absichtserklärungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen“, sagte Urban.
 
Zur Debatte über ein flexibleres Arbeitszeitgesetz erklärte Minister Schmeltzer: „Überlange Arbeitszeiten wirken sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Es kann außerdem nicht sein, dass Beschäftigte Tag und Nacht per Handy oder Laptop zur Verfügung stehen. Auch in der digitalisierten Arbeitswelt muss es das Recht auf einen Feierabend 4.0 geben“. Schmeltzer betonte, dass das Arbeitszeitgesetz in seiner aktuellen Fassung bereits ausreichend Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten biete.

(Gemeinsame Pressemitteilung vom 28.02.2017)