Huml betonte: "Bei der Prävention handelt es sich um eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist der Schlüssel für mehr Lebensfreude, Gesundheit und Selbstbestimmtheit bis ins hohe Alter. Mein Ziel ist, dass die Menschen in Bayern intensiv über Risikofaktoren wie Übergewicht oder Bewegungsmangel und Möglichkeiten der Vermeidung informiert werden. Denn so können Volkskrankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen verringert werden. Dieses Bewusstsein wollen wir stärken."
Bei der Erstellung der LRV wurden die bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen, die Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie sowie die im Freistaat formulierten gesundheitsbezogenen Ziele (Bayerischer Präventionsplan) berücksichtigt.
Die Staatsministerin fügte hinzu: "Die Abstimmung über die LRV war intensiv und von unterschiedlichen Vorstellungen über die Einbringung der Vertragspartner geprägt, aber das Ergebnis hat sich für Bayern gelohnt!"
Im Mai hatte sich das bayerische Gesundheitsministerium mit den Spitzen der Sozialversicherungsträger in Bayern auf die LRV verständigt. Zeitgleich mit der LRV treten eine Geschäftsordnung und eine Finanzierungsvereinbarung in Kraft.
Bereits in den vergangenen Jahren hatten die Partner viele erfolgreiche Ansätze der Prävention und Gesundheitsförderung initiiert, begleitet und unterstützt. In Bayern haben sich bewährte Strukturen der Zusammenarbeit sowie verbindliche Kooperationen im Präventionsbereich etabliert.
Die neu geschlossene Vereinbarung hat insbesondere zum Ziel, gemeinsam die Gesundheit von sozial benachteiligten Gruppen zu fördern. Dies kann sowohl landesweit als auch regional begrenzt entsprechend der jeweiligen Bedarfe geschehen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen haben die Punkte Nachhaltigkeit, Evaluation und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert.
Die LRV-Beteiligten sind sich einig, dass die Intensivierung des Engagements der Sozialversicherungsträger und des Bayerischen Gesundheitsministeriums nicht zum Abbau der Aktivitäten der übrigen Akteure im Gesundheitswesen führen darf, die sich in der Prävention und Gesundheitsförderung engagieren. Im Gegenteil: Die Beteiligten der LRV Bayern wollen sich vielmehr gemeinsam dafür einsetzen, weitere Partner für Prävention und Gesundheitsförderung im Freistaat zu gewinnen und die Reichweite ihrer Aktivitäten zu erweitern. Die Beitrittsberechtigten sind deshalb eingeladen, Beteiligte der LRV Bayern zu werden.
Zu den Beitrittsberechtigten gehören unter anderem die kommunalen Spitzenver-bände sowie die Bundesagentur für Arbeit, die derzeit ihren Beitritt prüfen. Zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung wird nun zügig eine Geschäftsstelle aufgebaut. Diese wird ihre Tätigkeit voraussichtlich im Herbst dieses Jahres aufnehmen.