Im Falle der Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre muss der zuständige Arzt feststellen, ob der Beschäftigte an einem Arbeitsplatz tätig sein kann, an dem die Luft eine reduzierte Sauerstoffkonzentration von 15 bis 13 Prozent aufweist.
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/dguv-empfehlung-arbeiten-in-sauerstoffreduzierter-atmosphaere_96_512902.html