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VDSI begrüßt Forderung des BMAS nach einer Gewichtsobergrenze für Paketzusteller

So will sein Ministerium bei der Novelle des Postgesetzes Arbeitsschutzmaßnahmen einbringen, welche eine entsprechende Gewichtsobergrenze vorsehen. Pakete mit einem höheren Gewicht „müssen dann künftig durch Speditionen mit zwei Personen zugestellt werden“, erklärte Heil.

Zudem will der Minister für Pakete ab zehn Kilogramm eine Kennzeichnungspflicht einführen, „damit der Bote gleich sieht, was er sich zumuten kann“. Mit seinem Grundsatz von mehr Respekt vor harter Arbeit soll die Gesundheit der Zusteller durch neue Gesetze besser geschützt werden. „Hier geht es um die Gesundheit von Menschen, die mit ihrer Arbeit unseren Alltag erleichtern und das Land am Laufen halten“, sagte er der Zeitung weiter. Damit sollen Bandscheibenvorfälle bei den Arbeitnehmern vorbeugt werden.

Hintergrund ist der durch das Online-Shopping ausgelöste Boom in der Paketbranche. So stieg von 2017 bis 2021 die Zahl bei den Zustellungen von 2,6 auf 4,5 Milliarden Pakete.

Um arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen vorzubeugen, ist es notwendig, körperlichen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz zu erfassen und zu bewerten. „Das Vorhaben des Arbeitsministers ist vollends zu begrüßen, um physische Arbeitsbelastungen beim Heben, Halten und Tragen schwerer Pakete zu bekämpfen“, kommentierte der Vorsitzende des Vorstands des VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit Prof. Dr. Arno Weber die Initiative des Arbeitsministeriums. „Regulatorische Maßnahmen gegen arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen sind zielführend um Risikofaktoren gerade bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Paketdienstleistungssektor zu begegnen“, so Weber weiter.

Zu den Aufgaben des VDSI gehört unter anderem die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und anderen allgemeinen Regeln, die sich mit den Fachgebieten Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit befassen.