„Die Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Branche. Der Beschäftigte muss an dieser Pflichtvorsorge teilnehmen. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Beratung“, betont Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. Diese Vorsorge darf nur ein besonders qualifizierter Betriebsarzt oder ein Tropenmediziner durchführen. „Wir empfehlen, den Termin mit dem Betriebsarzt frühzeitig einzuplanen, das heißt sechs bis acht Wochen vor der Reise. Manche Schutzmaßnahmen wie Impfungen benötigen diesen zeitlichen Vorlauf, beispielsweise, wenn in einem bestimmten Abstand mehrfach geimpft werden muss oder es einige Zeit dauert, bis ein Schutz aufgebaut ist“, so Schramm weiter.
Impfschutz prüfen und anpassen
Grundsätzlich ist ein guter Impfschutz wichtig, um Infektionen vorzubeugen. Dazu sind unabhängig vom Reiseland folgende Impfungen empfohlen: Tetanus/Diphtherie/Polio/
Keuchhusten, Hepatitis A und B, Influenza/Covid-19, Masern/Mumps/Röteln. „Welche Impfungen zusätzlich notwendig sind, hängt vom Impfstatus der reisenden Person und dem Reiseziel ab. Einige Länder verlangen von allen Reisenden grundsätzlich den Nachweis einer Gelbfieber-Impfung bei Einreise. Andere Länder verlangen diesen nur bei Einreise aus einem Land, in dem Gelbfieber endemisch ist, oder nach einem mehr als zwölf Stunden andauernden Transit durch ein solches Land. Welche Länder betroffen sind, wird meist anhand der Veröffentlichungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt“, erklärt Schramm.
Auf Hygiene achten
In vielen Ländern ist das Wasser ein Gesundheitsrisiko. Daher gilt in heißen Ländern: viel trinken, aber nur abgekochtes Wasser oder aus original verschlossenen Flaschen. Keine Eiswürfel in Getränke geben und keine Getränke aus unverschlossenen Flaschen konsumieren. Auch Salate oder Obst, das nicht geschält werden kann, sind aus hygienischer Sicht tabu. Selbiges gilt für nicht gekochte Lebensmittel wie rohes Fleisch, rohen Fisch oder auch Desserts mit rohen Eiern sowie Speiseeis.
Kommt es trotz aller Vorsicht zum Reisedurchfall, ist viel trinken wichtig, denn Durchfallerkrankungen schwächen den Körper durch den Verlust von Wasser und Salzen (Elektrolyten). Damit es nicht dazu kommt, sollte bis zur Besserung in kleinen Schlucken ein Viertelliter geeignete Flüssigkeit pro Stunde getrunken werden. Geeignet sind Lösungen zur oralen Rehydration (zum Beispiel 1 l Saft, 1 TL Salz, 2 EL Zucker oder 1 l schwarzer Tee, 1 TL Salz, 2 EL Zucker, Saft von 2 Orangen oder salz- und glukosehaltige Lösungen aus der Apotheke).[2] Colahaltige Limonaden oder gezuckerter schwarzer Tee sind ebenfalls hilfreich. Bei Reisedurchfall ohne Fieber, Erbrechen, Blut oder Schleim im Stuhl ist keine medikamentöse Behandlung erforderlich. Die Erkrankung klingt meist nach einigen Tagen von selbst ab. Durchfallhemmende Medikamente können jedoch gerade auf Reisen hilfreich sein, wenn eine Toilette nicht jederzeit erreichbar ist.
Schutz vor Mückenstichen
In vielen Ländern übertragen Stechmücken Erkrankungen wie Malaria, Dengue- oder Gelbfieber. Daher sollte trotz der Wärme lange helle Kleidung getragen und ein Mückenschutz auf Haut und Kleidung gegeben werden. Bei der Wahl des Repellents lohnt der Blick aufs Etikett: Das Mittel muss für tropische Regionen und Insekten geeignet sein. Auch Hinweise zur Schutzzeit finden sich dort. DiethylToluamid (DEET) sollte in den Tropen mindestens eine Konzentration von 30 Prozent haben. DEET darf nicht in Kontakt mit Kunststoffen oder Kunstfasern kommen, da es diese angreift. Eine nicht fettende und Kunststoffe nicht angreifende Alternative ist Icaridin. Beim Auftragen gilt, dass Insektenschutzmittel etwa 20 Minuten nach dem Sonnenschutz angewandt werden sollten. Für die Nacht empfiehlt sich die Verwendung eines Moskitonetzes. In Risikogebieten für Gelbfieber, Denguefieber oder Malaria rät die WHO zur Verwendung von imprägnierten Moskitonetzen. Tritt mehr als sieben Tage nach der Rückkehr aus oder der Einreise in ein tropisches Land oder ein Malariagebiet eine fieberhafte Erkrankung auf, muss eine Malaria in Betracht gezogen werden. Ob es sich um Malaria handelt, muss umgehend labordiagnostisch geklärt werden.
Unternehmen und Beschäftigte können sich unter folgendem Link über das Angebot zur Arbeitsmedizin von TÜV Rheinland informieren: www.tuv.de/arbeitsmedizin