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Anbindung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten an die Telematik-Infrastruktur

Die Arbeitswelt stellt in Deutschland mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen das größte Präventionssetting dar. Unzweifelhaft wird insbesondere durch die arbeitsmedizinische Vorsorgen Wissen generiert, das weit über das Setting der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung mit Einverständnis der Betroffenen auch in anderen medizinischen Bereichen für Prävention und Kuration genutzt werden kann.

Umso wichtiger ist es, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzte an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden werden. Eine Finanzierung dieser Anbindung ist bisher jedoch nicht vorgesehen. Vielmehr geht man im Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass die Unternehmen die Kosten tragen. Bei größeren Unternehmen mit festangestellten Werksärztinnen und Werksärzten mag dies womöglich kein größeres Problem darstellen. Selbstständige Betriebsärztinnen und -ärzte ohne KV-Zulassung sowie überbetriebliche Dienste müssten nach dem derzeitigen Stand diese Kosten jedoch selbst tragen, sie wären somit schlechter gestellt als Vertragsärztinnen und -ärzte oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ), für die eine Kostenerstattung vorgesehen
ist.

Die DGAUM fordert eine Gleich­stellung von Betriebs­ärztinnen
und Betriebsärzten

Die vielen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie die überbetrieblichen Dienste stellen das Rückgrat der Versorgung gerade von kleineren Unternehmen und Kleinst­betrieben dar. Im Versorgungsauftrag sind sie den Vertragsärzten gleichgestellt und insbesondere beim Impfen fordern viele gesetzliche Krankenkassen (GKV) in den Verträgen nach § 132e SGB V die Hinterlegung und Dokumentation in einer elektronischen Gesundheitsakte.

In einem Schreiben der DGAUM an die Staatsministerin im Bundesministerium für Gesundheit, Sabine Dittmar, vom 12. April 2022 heißt es daher:

„Wenn Betriebsärzte im Sinne des sog. Masernschutzgesetzes und im Bereich der Impfungen vs. SARS-CoV-2 einen wichtigen Beitrag zur Schließung von Impflücken in der Bevölkerung bzw. zur Erhöhung der Impf­raten gegen Covid-19 leisten sollen, dann sind sie identischer Teil jener Versorgungsstrukturen, die ebenfalls Vertragsärzte und MVZ bedienen. Die Kosten der Anbindung an die TI-Struktur abwälzen zu wollen auf die vielen Selbstständigen unter den Betriebsärzt*innen bzw. auf die Betriebe selbst – insbesondere die vielen Kleinst- Klein- und mittleren Betriebe- bedeutet sowohl das Solidarsystem der GKV systematisch zu unterhöhlen als auch eine ‚Zweiklassengesellschaft‘ zu etablieren: hier die privilegierten Vertragsärzte und MVZ mit Refinanzierungsoptionen der TI über den GKV-SV, dort die davon ausgeschlossenen Betriebsärzte und Betriebe, die für die Finanzierung der TI-Anbindung allein aufkommen sollen und sich dies vielleicht vielfach aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht leisten können.“

Darüber hinaus müsse man, wenn man wirklich keine Kostenerstattung für Betriebsärzte bei der Anbindung an die TI-Struktur vorsehen wolle, diese von der Verpflichtung freistellen, Gesundheits- und/oder Impfdaten in der elektronischen Patientenakte dokumentieren zu müssen. Aus Sicht der DGAUM wäre dies sicherlich dies über den Verordnungsweg möglich.

Das Schreiben wurde auch an Bundes­arbeitsminister Hubertus Heil versendet, da beim Thema Anbindung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten an die Telematik-Infrastruktur zentrale Fragen einer sektorübergreifenden arbeitsmedizinischen Versorgung von Beschäftigten betroffen sind.

Den Brief an die Staatsministerin Sabine Dittmar können Sie auf der Homepage der DGAUM einsehen unter:

https://www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen/

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

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