Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig die betriebsärztliche Expertise und Beratung ist, wenn es darum geht, Infektionen am Arbeitsplatz zu vermeiden und den Betrieb in Unternehmen aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund haben die Delegierten beim 125. Deutschen Ärztetag in einem am 02.11.2021 gefassten Beschluss sämtliche Pläne abgelehnt, die zu einer Reduzierung oder gar Substitution von genuin arbeitsmedizinischen Kompetenzen oder betriebsärztlichen Tätigkeiten führen. Die DGAUM begrüßt diese Positionierung ausdrücklich und stimmt diesem Beschluss uneingeschränkt zu.
Hintergrund dafür sind Überlegungen zu einer Änderung der DGUV Vorschrift 2. Diese hätte erhebliche Auswirkungen auf die betriebsärztlichen Tätigkeiten und Einsatzzeiten in den Betrieben zur Folge. Deshalb fordert der Ärztetag „alle verantwortlichen Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales der Bundesländer, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und insbesondere die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf, die arbeitsmedizinischen Kompetenzen der Ärztinnen und Ärzte im Arbeitsschutz uneingeschränkt zu erhalten und zu stärken sowie von einer Reduzierung der ärztlichen Einsatzzeiten abzusehen.“
Die DGAUM stimmt mit dem Deutschen Ärztetag überein, dass ohne Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in der Pandemie keine individuelle Beratung von gesundheitlich besonders gefährdeten Beschäftigten, keine Strategieplanung von Arbeitgebern zum Gesundheitsschutz und kein Impfprogramm am Arbeitsplatz möglich gewesen wäre. Im größten Präventionssetting unserer Gesellschaft sind Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unverzichtbar. Darüber hinaus erfordert der Wandel von Arbeitsbedingungen die arbeitsmedizinische Begleitung zur Fundierung der Gefährdungsbeurteilung und zur Ableitung wirksamer Präventionskonzepte. Eine zukunftsorientierte Arbeitsschutzstrategie verlangt perspektivisch eine Angleichung der Kapazitäten des medizinischen Arbeitsschutzes an die sicherheitstechnischen Ressourcen in den Betrieben, aber auch in den verschiedenen Institutionen des Arbeitsschutzes.
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