DGAUM-Stellungnahme vom 12. Juni 2019
Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsempfehlungen gehören auch zur modernen Arbeitsmedizin und damit in das Tätigkeitsfeld der Betriebsärzte. Das ist die Kernaussage der Stellungnahme der DGAUM „Das Präventionsgesetz in der Praxis gestalten: Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebsärzte“. Gerade im Zeitalter des demografischen und digitalen Wandels unterliegen auch die Bedingungen in der Arbeitswelt einem durchgreifenden Wandel. Diesen gilt es zu gestalten und Lebensqualität am Arbeitsplatz zu schaffen, damit Mitarbeiter gesund und leistungsfähig bleiben. „Versorgung durch Betriebsärzte“ nach § 132 f SGB V mit medizinischen Maßnahmen wie u. a. Gesundheitsuntersuchungen und daraus resultierenden Präventionsempfehlungen bzw. Empfehlungen von medizinischen Vorsorgeleistungen können am Arbeitsplatz in die Praxis umgesetzt werden. Für die DGAUM gehört das zur Aufgabe der insgesamt 12 500 Betriebsärzte in Deutschland. Denn diese haben eine Lotsenfunktion an der Schnittstelle zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, arbeitsmedizinischer Vorsorge und berufsfördernder Rehabilitation. Unterstützt wird diese Aussage durch erste Forschungsergebnisse im Rahmen des Modellvorhabens nach dem Präventionsgesetz „Gesund arbeiten in Thüringen“ (www.gesund-arbeiten-in-thueringen.de).