Nicht zuletzt bedingt durch die novellierte Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Herbst 2013 in Kraft getreten ist, sowie die inzwischen erschienene Neuauflage der „DGUV Grund-sätze zu arbeitsmedizinischen Untersuchun-gen“ wird nicht nur in der Fachöffentlichkeit immer wieder teilweise sehr kontrovers über die Themen arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen in Abgrenzung zu Eignungs- oder gar Einstellungsuntersuchungen diskutiert.
Was kann, was soll, was muss ein Betriebsarzt heute in der täglichen Praxis gegen-über den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber leisten? Wie steht es um die ärztliche Schweigepflicht und das Vertrauensverhält-nis zu den zu betreuenden Klienten im Unter-nehmen und um die Beratungspflicht gegenüber den Arbeitgebern?
Diese und ähnliche Fragen sollen im Mit-telpunkt eines Fachgespräches stehen, zu dem die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) e. V. am Mittwoch, 15. April 2015, 14 bis 18 Uhr, nach Mainz einlädt. Die zuständige Ärzte-kammer Rheinland-Pfalz hat diese Veranstaltung mit 5 CME-Punkten zertifiziert.
Das Programm der Tagung kann auf der Homepage der DGAUM (www.dgaum.de) eingesehen werden.
Veranstaltung
Arbeitsmedizinische Untersuchungen: Wann Vorsorge, wann Eignung?
DGAUM Fachgespräch in Mainz, Mittwoch, 15.04.2015, 14 bis 18 Uhr
Tagungsort
Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin Mainz,
Kupferbergterrasse 17–19, 55116 Mainz
(Anfahrt/Eingang über Augustusstraße, links neben dem Novotel; s. Lageplan)
Kosten je Veranstaltung
Mitglieder / Neumitglieder der DGAUM: 60,– Euro Sonstige: 120,– Euro
Bankverbindung
Kontoinhaber: DGAUM e. V.
Geldinstitut: Commerzbank Frankfurt-Hoechst
IBAN DE 87500800000746060000
BIC DRESDEFF
Verwendungszweck: DGAUM Eignung Mainz 2015 und (Name des Teilnehmers)
Verbindliche Anmeldung
Debora Brückbauer
Institut für Arbeits-, Sozial-und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz
Obere Zahlbacher Straße 67, 55131 Mainz