Bundesweit erste Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte
Anlässlich der aktuellen politischen Debatte um eine Impfpflicht und das so genannte Masernschutzgesetz hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) nochmals in der Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Arbeitsplatzes für die Durchführung von Impfungen durch Betriebsärzte hingewiesen. Denn mit über 45 Millionen Beschäftigten stellt die Arbeitswelt den größten Rahmen für Präventionsmaßnahmen dar. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte wegen bestehender Impflücken und schlechter Impfquoten neben einer geplanten Masernimpfpflicht für Kita- und Schulkinder ebenfalls eine Impfpflicht für Erzieher, Lehrer und Beschäftigte im Gesundheitswesen in die öffentliche Diskussion eingebracht. Unabhängig davon, ob man für eine Impfpflicht ist oder nicht, können Beschäftigte sich am Arbeitsplatz vom Betriebsarzt impfen lassen. Diese Maßgabe gilt zwar schon seit Einführung des Präventionsgesetzes 2015, wurde bislang aber noch zu wenig in Anspruch genommen.
Schutzimpfungen als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden bisher hauptsächlich von niedergelassenen (Vertrags-)Ärzten durchgeführt. Betriebsärzte hingegen mussten lange Zeit ihre Impfleistungen direkt mit jeder einzelnen Krankenkasse abrechnen. Weil aber Betriebsärzte nicht über die Strukturen einer Arztpraxis verfügen sondern in – oft unterschiedlichen – Betrieben tätig sind, war dies für viele zu aufwändig. Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich effizient impfen können, ist eine externe und privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle erforderlich. Dies ist nun seit 01. 01. 2019 möglich: Auf der Grundlage einer innovativen Lösung für die Umsetzung von § 132e SGB V hat die DGAUM die bundesweit ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte geschlossen. Die Musterverträge der DGAUM und ihrer Kooperationspartner lösen damit das rechtliche Abrechnungsproblem der Betriebsärzte. Und auch technisch bietet die DGAUM eine einzigartige Lösung: Zusammen mit dem Abrechnungsdienstleister HELMSAUER GRUPPE ist es ihr gelungen, ein elektronisches und datengestütztes Abrechnungsverfahren exklusiv für Betriebsärzte zu etablieren. Mit der neuen Software DGAUM-Selekt besteht für diese nun die realistische und wirtschaftlich effiziente Möglichkeit, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu impfen und ihre ärztlichen Leistungen mit allen Krankenkassen abrechnen zu lassen. Betriebsärzte können damit erstmals ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen.
Vorteile für VDBW, BsAfB und BVÖGD
Im Geiste des Präventionsgesetzes hat die DGAUM allen im Feld der Arbeitsmedizin aktiven Verbänden eine Kooperation mit DGAUM-Selekt angeboten und gewährt auch den Mitgliedern des VDBW, BsAfB und BVÖGD dieselben Preisvorteile wie ihren eigenen Mitgliedern. Die Fachgesellschaft möchte damit nicht nur die Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention stärken, sondern vor allem auch den Berufsstand der Betriebsärzte.
Impfen mit DGAUM-Selekt
Betriebsärzte, die an den neuen Selektivverträgen der DGAUM teilnehmen, müssen ihre Impfleistungen nicht mehr selber mit den Krankenkassen abrechnen. Der Arzt muss nur noch seine ärztlichen Impfleistungen und die Impfstoffkosten über die kostenlose Software DGAUM-Selekt erfassen und eine Abrechnungsdatei übermitteln. Die Abrechnung mit den Krankenkassen übernimmt die HELMSAUER GRUPPE, der Abrechnungsdienstleister der DGAUM. Teilnehmende Betriebsärzte erhalten den kompletten Abrechnungsservice: die Software zur Leistungserfassung, das Online-Abrechnungsportal sowie den Support über ein spezialisiertes Beratungszentrum. Die Teilnahme ist kostenlos, Bearbeitungsgebühren fallen nur im Leistungsfall an. Für die Teilnahme an den Selektivverträgen ist lediglich die Einschreibung des Betriebsarztes bei der DGAUM notwendig. Weitere Informationen unter:
www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/
DGAUM legt Meilenstein für Betriebsärzte
Als einziger Verband im Feld der Arbeitsmedizin verfügt die DGAUM nicht nur über die ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte, sondern auch über ein leistungsfähiges System zur datengestützten Abrechnung mit allen Krankenkassen. Damit legt die Fachgesellschaft einen bedeutenden Meilenstein für die betriebsärztliche Tätigkeit.
DGAUM gewährt Preisvorteile für VDBW, BsAfB, BVÖGD
Die DGAUM bietet allen Mitgliedern der arbeitsmedizinisch aktiven Berufsverbände VDBW, BsAfB und BVÖGD dieselben Konditionen an wie DGAUM-Mitgliedern, so dass diese ebenfalls deutliche Preisvorteile nutzen können.