Der Konsum und die Abhängigkeit von Suchtmitteln sind sowohl generell in unserer Gesellschaft als auch im Speziellen in der Arbeitswelt ein relevantes und komplexes Problem. Berufliche Risikofaktoren können unter anderem dauerhafte Über- oder Unterforderung, fehlende Wertschätzung durch Kolleginnen und Kollegen und/oder Vorgesetzte, Konflikte, schlechtes Betriebsklima oder Mobbing sein. Auch Konkurrenz und Verdrängungsdruck sowie Arbeitsplatzunsicherheit können eine Sucht fördern. Darüber hinaus kann auch – insbesondere bei Alkohol – die Konsumkultur im Unternehmen eine Sucht beziehungsweise Suchtgefährdung begünstigen.
Das Thema Suchtprävention sollte genauso wie Maßnahmen der Gesundheitsförderung in das Gesundheitsmanagement eines Betriebs integriert und schriftlich in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Im Idealfall sollte der Arbeitsplatz eine Plattform für Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung bieten und so unter anderem auch dem Konsum von Suchtmitteln vorbeugen. Die Arbeitsmedizin erfüllt hier eine wichtige Aufgabe, beispielsweise bei der Beratung von Betroffenen und deren Arbeitgebern, der betrieblichen Wiedereingliederung sowie im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder auch bei Eignungsuntersuchungen.
Nach dem Rauchen und der Medikamentenabhängigkeit liegt die Alkoholsucht in Deutschland bei den Suchterkrankungen an dritter Stelle. Im internationalen Vergleich wird Deutschland bezüglich Alkohol als Hochkonsumland eingeschätzt. Die Dunkelziffer der Suchterkrankungen ist hoch. Einen Alkoholkonsum ganz ohne Risiken gibt es nicht. Bei einem gesunden Erwachsenen wird der tägliche Alkoholkonsum unter 24 g bei Männern beziehungsweise unter 12 g bei Frauen als „risikoarm“ eingestuft. An wenigstens zwei bis drei Tagen pro Woche sollte ganz auf Alkohol verzichtet werden. Alles darüber hinaus gilt als „riskanter Konsum“. Ganz abgesehen von persönlichen Schicksalen und den negativen Auswirkungen bis in den Betrieb hinein, entstehen durch schädlichen Alkoholkonsum auch enorme volkswirtschaftliche Kosten. Diese beliefen sich in Deutschland im Jahr 2018 auf über 57 Mrd. Euro.
Zur Unterstützung der Fortbildungspflicht von Ärztinnen und Ärzten (§ 4 der Berufsordnung) hat die DGAUM im Rahmen des Modellvorhabens „Gesund arbeiten in Thüringen“ interaktive arbeitsmedizinische Fortbildungsmodule als E-Learning-Module entwickelt, die für alle Ärztinnen und Ärzte kostenfrei zugänglich sind.
Das neue Modul: „Suchtprävention am Arbeitsplatz“ steht ab sofort zur Verfügung und greift als ein Suchtbeispiel die Alkoholabhängigkeit auf. Nach einer Einführung zur Alkoholsucht wird anhand eines fiktiven Falls aufgezeigt, wie beispielsweise im betrieblichen Umfeld mit der Thematik umgegangen werden kann.
Die Bearbeitung eines Moduls kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt unter „Offene Fortbildungen“ fortgesetzt werden. Erst wenn eine Fortbildung abgeschlossen wurde, alle zehn CME-Fragen am Ende des Moduls vollständig bearbeitet und eine selbständige Bearbeitung des Moduls bestätigt wurde, gilt die Fortbildung als abgeschlossen und ist unter „Abgeschlossene Fortbildungen“ zu finden.
Das Fortbildungsmodul zur „Suchtprävention am Arbeitsplatz“ finden Sie unter:
www.fortbildungsakademie-im-netz.de/fortbildungen/arbeitsmedizin