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Das Ziel: Die Arbeitswelt als Präventionssetting besser nutzen
Die Arbeitswelt stellt mit rund 46 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland das größte Präventionssetting in Deutschland dar. Die rund 9000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte leisten tagtäglich einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Präventionsarbeit und erreichen auch die Menschen, die Vorsorgeuntersuchungen oder Impfangebote im Rahmen der hausärztlichen Versorgung nicht oder nur selten wahrnehmen. Geht es um die Stärkung der öffentlichen Gesundheit, stellt die Arbeitswelt ein enormes Potenzial dar, das nach Ansicht der arbeitsmedizinischen Verbände derzeit insbesondere in der Politik noch nicht ausreichend erkannt und berücksichtigt wird.
Stärkung der Rolle der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Bereich der Prävention
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat derzeit drei für die Arbeitsmedizin relevante Gesetzesvorhaben in der Abstimmung: das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit und das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG).
Erstmals haben BsAfB, DGAUM und VDBW gemeinsame Stellungnahmen zu den Referentenentwürfen abgegeben. Die zentrale Forderung in allen Statements ist die Einbeziehung der Arbeitswelt sowie die Stärkung der Rolle der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bei der Prävention bei der laufenden Gesetzgebung.
Apotheken-Reformgesetz: Praktikable Lösungen bei der Impfstoffbeschaffung und Abrechnung
Impfungen in Apotheken können die ärztliche Versorgung nicht ersetzen. Im Setting Betrieb können Betriebsärztinnen und -ärzte viele Menschen erreichen und impfen, auch solche, die eher selten niedergelassene Praxen und auch Apotheken aufsuchen. Durch niederschwellige Impfangebote am Arbeitsplatz können Impflücken in der Bevölkerung geschlossen werden. BsAfB, DGAUM und VDBW sehen daher dringenden Anpassungsbedarf insbesondere in Bezug auf die Rolle und die Einbeziehung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten beim Thema Impfen. Die Verbände fordern für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte praktikable Lösungen und eine leistungsgerechte Vergütung für Impfungen sowie einfache Wege der Beschaffung von Impfstoffen analog der kassenärztlichen Versorgung. Die geplante Herabsetzung des Handlingzuschlags für die Beschaffung und Bevorratung von Impfstoffen lehnen sie ab. Derzeit erhalten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bei der Abrechnung von den Gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschlag von 3 %.
Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit: Verankerung des Settingansatzes
In der gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem BMG fordern die arbeitsmedizinischen Verbände die Verankerung des Setting- bzw. Lebensweltenansatzes und somit auch die Einbeziehung der Arbeitswelt bei Prävention und Gesundheitsförderung im Gesetz. Der Ansatz, ist in der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Kernstrategie der Gesundheitsförderung anerkannt. Zu den Kernelementen gehören unter anderem:
Neben einer Verankerung im Gesetz fordern BsAfB, DGAUM und VDBW, die entsprechenden Maßnahmen und Strukturen im geplanten Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) zu etablieren.
Gesundes-Herz-Gesetz: Der Beitrag der Arbeitsmedizin ist bedeutend
Die drei Verbände begrüßen die Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In ihrer Stellungnahme heben sie die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Prävention hervor und fordern unter anderem, jene Maßnahmen zu fördern, die die betriebsärztliche individuelle Beratungsleistung sichtbar machen. In diesem Zusammenhang weisen sie darauf hin, dass die Früherkennung und Beratung zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits Standard in der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind. Folglich fordern die Verbände, dass die bestehenden betriebsärztlichen Kompetenzen und Ressourcen stärker genutzt und im Sinne einer sektorverbindenden Versorgung Doppeluntersuchungen vermieden werden.
Die Stellungnahmen im Einzelnen finden Sie auf
www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen
oder