Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge
erfolgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Ausgewählte diagnostische Maßnahmen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bildschirmtätigkeit
Die Anamnese erfolgt durch die Betriebsärztin/den Betriebsarzt mit ausreichendem Abstand (1,5 m). Anlassbezogene Untersuchung werden auf absolut notwendige Inhalte beschränkt, dabei tragen Ärztin/Arzt und die zu untersuchende Person einen Mund-Nasen-Schutz.
Sehtest
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten im Lärmbereich
Die Anamnese erfolgt durch die Betriebsärztin/den Betriebsarzt mit ausreichendem Abstand (1,5 m). Sollte eine Otoskopie erforderlich sein, tragen beide (Ärztin/Arzt und zu untersuchende Person) einen MNS.
Hörtest mit freistehendem Audiometer
Hörtest in einer Hörkabine
Arbeitsmedizinische Vorsorge/Eignung bei Tätigkeiten mit einer Atemwegsgefährdung
Allgemeine Vorbemerkungen
Wegen der verstärkten Aerosolgenerierung insbesondere bei forcierten Atemmanövern sollten Spirometrien, Bodyplethysmographien und Belastungsuntersuchungen derzeit aus Gründen der Infektionsprävention nur nach besonders strenger Indikationsstellung durchgeführt werden.
Besteht eine solche Indikation, müssen spezifische Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden:
in dem die Testung durchgeführt wird, sollte nach jeder Probandin/jedem Probanden gut gelüftet werden beziehungsweise gegebenenfalls durch Klimatechnik eine hohe Luftwechselrate aufweisen.
Spezielle Durchführung einer Spirometrie oder Bodyplethysmografie
Ergometrie
Grundsätzlich gilt bis auf Weiteres eine strenge Indikationsstellung für diese Untersuchung.
Ergänzend zu oben genannten Ausführungen muss bei der (Spiro-)Ergometrie auch die anwesende Ärztin/der anwesende Arzt eine FFP-2-Maske (ohne Ausatemventil) und Funktionskleidung tragen.
Literaturhinweise zum Thema finden sich auf den jeweiligen Homepages (s. unten).
Einen Patientenfragebogen zur Abklärung eines COVID-19-Verdachts finden Sie auf
www.dgaum.de/service/informationen-zu-corona/ und
www.vdbw.de/corona-pandemie/gemeinsame-empfehlungen-dgaum-und-vdbw/