Wenn Sie als Betriebsarzt an den neuen Selektivverträgen der DGAUM zur Regelung von Schutzimpfungen im Betrieb teilnehmen, müssen Sie nicht mehr selber mit den Krankenkassen abrechnen. Ihre ärztlichen Impfleistungen und die Impfstoffkosten erfassen Sie nur noch über die Software DGAUM-Selekt. Um die komplette Abrechnung kümmert sich für Sie die HELMSAUER GRUPPE, der externe Abrechnungsdienstleister der DGAUM. Er prüft, erstellt und verschickt die Abrechnungen, überwacht die Zahlungseingänge, übernimmt die Korrespondenz mit den Versicherungsträgern und bei Abrechnung von Privatversicherten und Selbstzahlern sogar das Inkassomanagement. Ihre Liquidität ist gesichert, denn Ihr Honorar erhalten Sie automatisch von HELMSAUER. Bei Privatpatienten und Selbstzahlern geht dieser für Sie sogar in Vorleistung. DGAUM-Selekt ist kostenlos. Bearbeitungsgebühren fallen nur an, wenn wir auch tatsächlich Impfungen für Sie abrechnen. Als Mitglied eines der arbeitsmedizinisch aktiven Berufsverbände DGAUM, VDBW, BsAfB und BVÖGD erhalten Sie deutliche Preisvorteile.
Weitere Informationen unter: www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/
Wir rechnen Ihre Impfungen mit allen Kassen ab!
Krankenkassen, die einen Selektivvertrag mit der DGAUM abschließen, bieten ihren Versicherten damit eine besonders bequeme Möglichkeit sich am Arbeitsplatz impfen zu lassen. Die komplette Abrechnung läuft zwischen der Krankenkasse und dem Abrechnungsdienstleister HELMSAUER.
Ist seine Kasse noch kein Vertragspartner, erhält der Versicherte von HELMSAUER die Rechnung und kann sich die Impfkosten von seiner Krankenkasse erstatten lassen. Dazu sind die Krankenversicherungen nach SGB V verpflichtet.
Folgende Kassen sind schon Vertragspartner, mit zahlreichen weiteren steht die DGAUM noch in Verhandlung: