Versorgung durch Betriebsärzte besser berücksichtigen und Zugang zur elektronischen Patientenakte ermöglichen
Die Versorgung durch Betriebsärzte muss beim neuen Patientendaten-Schutzgesetz eine bessere Berücksichtigung finden und zudem einen angemessenen Zugang zur elektronischen Patientenakte ermöglichen, das fordert die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) in ihrer aktuellen Stellungnahme. Hintergrund hierfür war die Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur, kurz: Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Für die DGAUM besteht mit der elektronischen Patientenakte erstmals die Möglichkeit, medizinische Prävention fächer- und sektorenübergreifend zu denken und zu organisieren, um so die Schnittstelle zwischen kurativer Medizin und präventiver Arbeitsmedizin besser zu gestalten. Deshalb macht die DGAUM in ihrer Stellungnahme auf folgende Punkte aufmerksam:
zwingend, Betriebsärzte und Vertragsärzte beim Zugang zu den Daten der Versicherten und im Einblick in die elektronische Patientenakte gleichzustellen. Denn: Wie sollen akute Ambulanzbehandlungen durch Betriebsärzte in betriebseigenen Einrichtungen erfolgen, Präventionsempfehlungen ausgesprochen werden und Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement im Sinne des Patienten gesteuert werden, wenn hier keine Einsichtsmöglichkeit in die Akte besteht?
Die vollständige Stellungnahme der DGAUM
finden Sie unter: www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen/