Die medizinische Versorgung durch Betriebsärztinnen und -ärzte ist ohne deren Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) nicht möglich. Darauf machte die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) im Vorfeld zur geplanten Anhörung am 27. Mai zum so genannten Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages aufmerksam. Mit dem „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ und dem dort vorgesehenen Konzept zur verbindlichen Einführung einer elektronischen Patientenakte bestehen für die DGAUM erstmals realistische Möglichkeiten, medizinische Prävention fächer- und sektorenübergreifend zu denken und zu organisieren. Dies ermöglicht eine effizientere Gestaltung der Schnittstelle zwischen kurativer Medizin und präventiver Arbeitsmedizin. Betriebsärztinnen und -ärzte erheben kontinuierlich und oft über Jahrzehnte hinweg gesundheitsrelevante Daten von Beschäftigten, die im Falle einer Erkrankung von großer Relevanz für die Therapie sein können. Die DGAUM verweist deshalb in ihrer Stellungnahme auf folgende Punkte:
Die vollständige Stellungnahme der DGAUM finden Sie unter:
www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen/