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PDSG: Betriebsärzte erhalten Zugriff auf elektronische Patientenakte – Finanzierung des Zusatzaufwands jedoch offen

DGAUM und VDBW haben beim Gesetzgebungsverfahren zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) einen wichtigen Erfolg erzielt: Der Bundestag hat am 3. Juli das sogenannte Patientendaten-Schutzgesetz verabschiedet. Fachärztinnen und -ärzte für Arbeitsmedizin sowie Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin sollen künftig Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Wissenschaftliche Fachgesellschaft und Berufsverband hatten jeweils in ihren Stellungnahmen für das Gesetzgebungsverfahren auf die Notwendigkeit einer Zugriffsmöglichkeit im Sinne einer ganzheitlichen Patientenversorgung aufmerksam gemacht. Nicht geregelt ist jedoch die Frage der Finanzierung der Kosten, die durch die Anbindung der Betriebsärztinnen und -ärzte entstehen.

Die DGAUM begrüßt es ausdrücklich, dass Betriebsärztinnen und -ärzte künftig Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen. Allerdings ist ein wichtiger Punkt nach wie vor im Gesetz nicht geregelt: So ist derzeit für Betriebsärztinnen und -ärzte keine zusätzliche Vergütung für den entstehenden Mehraufwand, der durch die Verarbeitung und Pflege der Patientendaten entsteht, vorgesehen. Vertragsärztinnen und -ärzte, Krankenhäuser und Apotheken sollen jedoch eine zusätzliche Vergütung und Zuschläge erhalten. Ebenso ungeklärt ist, wer die Kosten für die technische Anbindung der Betriebsärztinnen und -ärzte übernimmt.

Die DGAUM fordert daher, bei der Umsetzung des Gesetzes den Punkt der Finanzierung zu berücksichtigen und bietet an, zusammen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) ein Verhandlungsmandat wahrzunehmen, um sowohl Lösungswege zu einer sachgerechten technischen Anbindung der Betriebsärztinnen und -ärzte an die Telematik-Infrastruktur zur Nutzung der ePA zu erarbeiten als auch damit verbundene Kostenerstattungs- und Vergütungsfragen zu klären. Voraussetzung wäre allerdings ein entsprechender Auftrag.

Die Stellungnahme der DGAUM vom 15. Mai
2020 finden Sie auf unserer Homepage:

www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen

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