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Risikogruppen dürfen keiner erhöhten Gefahr am Arbeitsplatz ausgesetzt werden

Kompetenznetz Public Health zu COVID-19

Berufstätige Personen, die einer Risikogruppe angehören, müssen am Arbeitsplatz besonders vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus geschützt werden und dürfen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sein. Sollten besondere Schutzmaßnahmen seitens des Unternehmens nicht realisierbar sein, empfehlen Expertinnen und Experten für Arbeitsmedizin des Kompetenznetzes Public Health COVID-19 eine bezahlte Freistellung der betroffenen Beschäftigten.

Ein entsprechendes Fact Sheet des Kompetenznetzes, dem auch Vertreterinnen und Vertreter der DGAUM angehören, enthält Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigten, die zu einer Risikogruppe gehören. Der Vorstand der DGAUM unterstützt die Aussagen dieses Positionspapiers. In dem Positionspapier sind folgende Kernbotschaften zusammengefasst:

  • Berufstätige Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf bzw. Tod tragen, d. h. insbesondere ältere Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sollten beruflich nicht in Tätigkeiten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko eingesetzt werden.
  • Ist dies weder am regulären Arbeitsplatz, ggf. durch technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen, durch innerbetriebliche Umsetzung, noch durch Telearbeit/Homeoffice realisierbar, empfehlen wir eine bezahlte Freistellung. Diese könnte, in Analogie zur Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot (U2), von Krankenkassen und Unfallkassen finanziert werden.
  • Ob beruflich – über das Risiko in der Allgemeinbevölkerung hinausgehend – ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung des individuell erhöhten Krankheitsrisikos sollte ärztlicherseits gemeinsam mit der betroffenen Person erfolgen. Wo betriebsärztliche Betreuung
    gewährleistet ist, ließe sich das, entsprechend der ArbMedVV (Teil 2), über eine Angebotsvorsorge bewerkstelligen. Anderenfalls obläge die Aufgabe, das Krankheitsrisiko zu beurteilen, den behandelten Ärztinnen und Ärzten.
  • Die Empfehlungen des Positionspapiers gelten nur für Tätigkeiten, die nicht für die Patientenversorgung relevant sind.

    Das vollständige Fact Sheet finden Sie unter www.DGAUM.de/service/informationen-zu-corona unter den Menüpunkten Fact Sheets und Stellungnahmen.

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