Am 1. März dieses Jahres ist das so genannte Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Gegen dieses Gesetzt wurden mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht. Der DGAUM wurde vom Bundesverfassungsgericht als sachkundige Dritte nach § 27a BVerfGG die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die wie folgt lautet:
www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfAMed/Betr…
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20_Einwae…
www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Arbeitsmedizinische-Vorsorge/arbeit…
sowie die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge (2019)“,siehe:
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a457-impfungen-al…
www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/
verhindern.“ Das dort mit §§ 20 ff. IfSG verortete Ziel von Schutzimpfungen ist es, mit Schutzimpfungen als verhältnismäßigen und angemessenen Präventionsmaßnahmen für eine Sozietät eine umfassende Schutzoption zu ermöglichen (Stichwort: „Herdenimmunität“), um Infektionskrankheiten wie u. a. Influenza, Masern, Covid-19, sowohl medizinisch als auch (gesundheits-) ökonomisch beherrschbar werden zu lassen. Wie wichtig dies ist, haben uns die Ereignisse in der aktuellen Covid-19-Pandemie gerade in den letzten Monaten gelehrt. Ohne Impfstoff gegen das SARS-Cov-2-Virus zeigen sich unsere Gesellschaften kaum gerüstet sowohl in der adäquaten medizinischen Versorgung von erkrankten Menschen als auch in der sozioökonomischen Beherrschung jener Folgen, die mit der Pandemie einhergehen und weit in unser Gesellschafts-, Wirtschafts- und Bildungssystem hinein reichen. Vor diesem Hintergrund mag es vielleicht zumutbar erscheinen, dass das Rechtsgut der individuellen Persönlichkeitsrechte zurückzutreten hat vor dem Respekt für die menschliche Gemeinschaft. Denn gänzlich ohne diese kann ein Individuum das eigene Überlegen und Sein kaum sichern. Es bleibt im Grunde angewiesen - sowohl biologisch als auch sozial - auf andere Menschen. Und hier entfaltet sich genau die Erkenntnis, die uns lehrt, dass die eigene Freiheit dort enden muss, wo die Freiheit eines anderen Menschen beginnt.
Prof. Dr. med. Hans Drexler
Präsident der DGAUM
Dr. phil. Thomas Nesseler
Hauptgeschäftsführer DGAUM