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In der vorliegenden Ausgabe der ASU haben wir Gelegenheit, Themen vorzustellen, die in Österreich auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin aktuell bearbeitet werden.
Raphael Giffinger von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vermittelt die Rechtssituation zur Meldung von Berufskrankheiten vor dem Hintergrund, dass innereuropäisch Menschen in verschiedenen Ländern beruflich tätig werden. Geklärt wird die Frage, wer zur Meldung verpflichtet und welchem Unfallversicherungsträger die Verdachtsmeldung zu übermitteln ist.
Ein weiterer Beitrag von Barbara Machan befasst sich mit dem aktuellen Berufskrankheitengeschehen in Österreich.
Stefan Koth, Karl Hochgatterer und Artur Wechselberger stellen ein Qualitätssicherungsmodell für die Arbeitsmedizin vor, das sich in den kommenden Jahren bei den arbeitsmedizinisch tätigen Kolleginnen und Kollegen etablieren soll. In Österreich sehen die Bestimmungen des Gesundheitsqualitätsgesetzes vor, dass die Qualitätssicherung und Qualitätsüberprüfung der Gesundheitsdiensteanbieter im intra- und extramuralen Bereich systematisch zu erfolgen hat. In den Arzt- und Gruppenpraxen trifft die Aufgabe Ärztinnen und Ärzte, die zur persönlichen Berufsausübung verpflichtet sind und in das Berufsregister, die Ärzteliste, eingetragen sein müssen und damit den Bestimmungen des Ärztegesetzes unterliegen. Nachdem in
Österreich nur wenige Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner in Form einer Praxis niedergelassen sind, ist die Arbeitsmedizin aktuell von gesetzlichen Vorgaben weitgehend nicht betroffen. Da die Sinnhaftigkeit von Qualitätssicherungsmaßnahmen außer Frage steht, haben die Autoren versucht, die etablierten Verfahren auf die Arbeitsmedizin anzupassen.
Barbara Libowitzky beschreibt AUVAsicher, das Modell zur arbeitsmedizinischen Betreuung von österreichischen Kleinbetrieben, das die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt in Form von sogenannten Präventionszentren für die Unternehmen kostenlos anbietet.
In Österreich sind aktuell nur rund 10 % der tätigen Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner als Fachärztinnen und -ärzte für Arbeitsmedizin qualifiziert. 90 % der betreuenden Medizinerinnen und Mediziner können aufgrund des sogenannten ius practicandi und der Absolvierung des Ausbildungskurses an einer anerkannten Akademie für Arbeitsmedizin tätig werden. Aufgrund der derzeit sehr geringen Zahl an Facharzt-Ausbildungsstellen ist zu befürchten, dass in wenigen Jahren nur mehr wenige Medizinerinnnen und Mediziner zur Verfügung stehen werden, die das erforderliche Tiefenwissen, das über den Kenntnisstand von praxisorientierten Akademieausbildungen hinausgeht. Stefan Koth und Karl Hochgatterer haben im Rahmen der AAMP gemeinsam mit einer Expertengruppe ein Masterstudium MSc(CE) Arbeits- und Organisationsmedizin erarbeitet, das einerseits Fachwissen auf fachärztlichem Niveau und andererseits eine interdisziplinäre Kompetenzerweiterung in Organisationsmedizin vermittelt.
Das Institut Physikalische Medizin, Rehabilitation und Arbeitsmedizin an der Medizinischen Universität Wien ist derzeit Österreichs einzige universitäre Einrichtung in der Arbeitsmedizin. Die Kollegen Timothy Hasenöhrl und Richard Crevenna et al. berichten im wissenschaftlichen Teil über die Anwendungsbeobachtung einer Selbsttherapie bei Myogelosen im beruflichen Kontext. In einem weiteren Artikel stellen sie die retrospektive Beurteilung einer betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen an Beschäftigten im Allgemeinen Krankenhaus Wiens vor.
Wir wünschen allen ASU-Leserinnen und -Lesern eine erkenntnisreiche Beschäftigung mit arbeitsmedizinischen Themenfeldern in Österreich.
Ihr Karl Hochgatterer
Präsident der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin
und Prävention (AAMP)