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Berufliche Lärmschwerhörigkeit

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Peter Sickert berichtet in seiner Übersicht über die Möglichkeiten der erforderlichen und geeigneten Gehörschutzmaßnahmen und erläutert dazu, wann Gehörschutzstöpsel und wann Gehörschutzkapseln verwendet werden sollen. Bei besonderen Kommunikationserfordernissen am Arbeitsplatz kommen auch ICP-Geräte in Betracht – eine Kombination von Gehörschutz und Hörgerät.

Vorsorgeuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit an
einem Lärmarbeitsplatz und danach in regelmäßigen zeitlichen Abständen vorgeschrieben. Die bisherige Vorsorgeuntersuchung „G 20“ (Grundsatz 20) wurde von der aktuell gültigen „E Lärm“ (Empfehlung 20) abgelöst. Peter Hammelbacher beschreibt in seinem Artikel, was sich durch die Überarbeitung geändert hat.

In seinem Betrag „Diagnose und Differenzialdiagnose der Lärmschwerhörigkeit“ beschreibt Tilman Brusis, wie die Wahrscheinlichkeitsdiagnose einer Lärmschwerhörigkeit gestellt werden und wie diese Innenohrerkrankung gegenüber anderen Formen chronischer Schwerhörigkeiten abgegrenzt werden kann.

Ein weiteres und oft belästigendes Symptom einer lärmbedingten Haarzellschädigung der Innenohren stellen Ohrgeräusche dar, wobei ärztlich und gutachterlich zwischen kompensiertem und dekomponiertem Tinnitus unterschieden wird. Olaf Michel weist in seinem Beitrag daraufhin, mit welchen audiometrischen Untersuchungen eine Tinnitusanalyse zu erfolgen hat und welche Schlussfolgerungen aus den Befunden gezogen werden können. Insbesondere setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, wann ein Tinnitus Krankheitswert hat und bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Berücksichtigung finden sollte.

Die gutachtliche Beurteilung der beruflichen Lärmschwerhörigkeit richtet sich nach der Königsteiner Empfehlung, die seit 1977 anerkannte Grundlage für eine sachgerechte und angemessene Bewertung dieser Berufskrankheit ist. Über den Inhalt und die Verwendung diese Merkblatts schreiben Eberhard F. Meister und Tilman Brusis in ihrem Update zu der aktuellen Neuauflage.

Wenn es um Anerkennung, MdE-Einschätzung und eventuelle Entschädigung geht, gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen zwischen den Versicherten und dem zuständigen Unfallversicherungsträger. In diesen Fällen lässt sich die Berufsgenossenschaft (BG) beziehungsweise Unfallkasse von fachkundigen Ärztinnen und
Ärzten beraten. Aus seiner Sicht als langjähriger Beratungsarzt berichtet Jürgen Alberty über seine Erfahrungen.

Gehörschäden können unter besonderen Bedingungen auch akut auftreten. Dabei kann es sich um ein Knall- oder Explosionstrauma handeln. Sandra Schmidt erläutert in ihrem Beitrag die Unterschiede zwischen beiden Krankheitsbildern.

Die vorliegende ASU-Schwerpunktheft „Lärm“ soll eine Entscheidungshilfe für die Arbeitsmedizinerin/den Arbeitsmediziner beziehungsweise die Betriebsärztin/den Betriebsarzt sein und über den aktuellen Stand dieser folgenschweren Berufskrankheit, deren Verhinderung und Beurteilung informieren.

Ihr
Tilman Brusis

Institut für Begutachtung, Köln