In unserer Gesellschaft hat das Heilen einen hohen Stellenwert. Zur Bewältigung der Herausforderungen durch den demografischen Wandel in einer überalternden Gesellschaft muss in Deutschland ein Paradigmenwechsel von „Heilen“ zur „Prävention“ sowie „Gesundheitsförderung“ und „Rehabilitation (Tertiärprävention)“ stattfinden. Es gilt, die Menschen gesundheitlich so zu unterstützen, dass chronische Erkrankungen erst gar nicht entstehen und dass sie trotz chronischer Erkrankung wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren können.
Zur Gesunderhaltung der Menschen wurde für das Gesundheits- und Arbeitsschutzsystem im Jahr 2015 das Präventionsgesetz, ein Artikelgesetz, geschaffen. Mit diesem Artikelgesetz werden vor allem die Sozialversicherungsträger im traditionell gegliederten Sozialversicherungssystem angehalten, die sektoralen Gräben zu überwinden und Präventionsleistungen anzubieten, den Erfolg der gewährten Maßnahme der Teilhabe zu sichern und Leistungen der Nachsorge zu erbringen. Der Paradigmenwechsel wird deutlich durch die Paragrafen „Prävention vor Rehabilitation“ im Bundesteilhabegesetz und „Rehabilitation vor Pflege“ im Pflegegesetz.
Die Gesundheit der Mitarbeiter und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit ist somit die wichtigste Aufgabe von Morgen, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen, wie die Digitalisierung in einer globalisierten Welt.
Die Rehabilitation ist als Tertiärprävention im Sinne einer „Schadensrevision“ zu verstehen. Sie erfolgt zunächst als medizinische Rehabilitation mit anschließender Eingliederung im Betrieb (BEM). Vielen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge sollte die Rückkehr an den Arbeitsplatz unabhängig von der Erkrankung so früh wie möglich ärztlich begleitet werden. Hierbei ist es sehr sinnvoll, wenn die Ärztinnen und Ärzte in der Rehabilitation mit dem Betriebsarzt zusammenarbeiten.
Das Ziel von „Return to Work“ ist, erkrankte Menschen so früh wie möglich an ihren Arbeitsplatz zurückzubringen oder in Fällen, die bereits zu einem Arbeitsplatzverlust geführt haben, eine neue berufliche Perspektive zu ermöglichen.
Das seit 13 Jahren bestehende Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine wichtige Säule im Betrieblichen Gesundheitsmanagement geworden. Die Wirksamkeit wurde durch zahlreiche Studien der letzten Jahre belegt. Stufenweise Wiedereingliederung wird im Sinne von „Rehabilitation statt Arbeitsplatzverlust“ im Betrieb durchgeführt. Sie hat sich in den letzten Jahren als ein wichtiges Mittel betriebsnaher Rehabilitation erwiesen.
Sie bekommt heute auch eine wachsende Bedeutung bei der Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Noch vor über 10 Jahren fand de facto keine Wiederkehr der psychisch Erkrankten an den Arbeitsplatz statt. Das Renteneintrittsalter bei psychischen Erkrankungen liegt bei 49 Jahren. Endlich findet auch hier ein Umdenken statt.
Der Schwerpunkt „Return to Work“ der vorliegenden Ausgabe von ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention setzt sich damit auseinander, ob das vor 13 Jahren eingeführte Betriebliche Eingliederungsmanagement hilfreich ist, den neuen Herausforderungen unserer Zeit begegnen zu können. Ich wünsche Ihnen eine informative und interessante Lektüre.
Ihre Annegret Schoeller
Chefredakteurin
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