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Editorial

Neue Versorgungsformen im Gesundheitswesen?

Die große Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte geht davon aus, dass sowohl die Telematik als auch die Telemedizin im Gesundheitswesen generell an Bedeutung gewinnen werden und die Versorgungslandschaft in Deutschland im großem Ausmaß prägen wird. Die Digitalisierung unserer Arbeitswelt ist meines Erachtens die Grundlage und der Motor für das Bestreben, telemedizinische Strukturen aufzubauen – auch, weil es heutzutage „machbar“ ist.

Im kurativen und mittlerweile auch im präventivmedizinischen Bereich werden bereits heute zahlreiche telemedizinische Versorgungskonzepte geschaffen. Ebenso werden Gesundheits-Apps angeboten. Aber welche Chancen und Risiken beinhalten sie? Die vorliegende Ausgabe gibt Antworten.

Der Einsatz von Informationstechnologie im Gesundheitswesen hat nicht nur instrumentellen Charakter, um mit Veränderungen gut umgehen zu können. Vielmehr verändert der zunehmende Einsatz telematischer Methoden auch die ärztliche Berufsausübung. Zielgenaue Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen hat auch Auswirkungen auf die Steuerungskompetenz im Gesundheitswesen. Es wird also Pionierarbeit in diesem Sektor geleistet. Eine spannende Zeit.

Die Bundesärztekammer begleitet die Ärztinnen und Ärzte bei diesem Prozess und gibt wertvolle Hinweise, wann und wie Telemedizin angewandt werden kann. Aber alles ist im Fluss – die Landesärztekammer Baden-Württemberg geht neue Wege, um sich auf die telematische Zukunft einzustellen. Der 120. Deutsche Ärztetag befasste sich kürzlich mit diesen neuen Versorgungsformen.

Neben den kurativ ausgerichteten wenden sich zunehmend auch die präventivmedizinisch ausgerichteten Ärztinnen und Ärzte den neuen Versorgungsmöglichkeiten zu. Die Chancen liegen auf der Hand. In Anbetracht dessen, dass ein Nachwuchsmangel in der Arbeitsmedizin besteht, kann Telematik/Telemedizin eine Lösungsoption darstellen.

Der Betriebsarzt berät den Unternehmer telemedizinisch – so können Ressourcen geschont und der Aktionsradius des Betriebsarztes kann deutlich erweitert werden. Ein Modell könnte sein, dass die Medizinische Fachangestellte für Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin vor Ort ist und an ihr bestimmte Aufgaben delegiert werden, während der Betriebsarzt per Monitor den Prozess steuert und berät.

Ich hoffe, dass wir mit dieser Ausgabe der ASU für Sie einen Spannungsbogen aufgebaut haben. Wir legen dar, was berufsrechtlich zu beachten ist, wenn Telemedizin/Telematik angewandt wird und welche Praxisbeispiele schon bestehen bzw. welche neuesten Erkenntnisse aus dem Bereich der Forschung vorliegen und vieles mehr.

Ich wünsche Ihnen eine interessante und erkenntnisreiche Lektüre.

Ihre Annegret Schoeller

Chefredakteurin