Es liegt nicht nur im privaten Bereich, ob sich eine Person gegen eine hochansteckende Infektionskrankheit wie die Masern impfen lässt. In jeder Gesellschaft gibt es besonders schutzbedürftige Menschen, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht gegen Masern geimpft werden können, bei denen die Erkrankung jedoch einen besonders schweren Verlauf nehmen kann. Diese Menschen könnten nur dadurch vor Ansteckung geschützt werden, indem ein hinreichend hoher Anteil der Bevölkerung gegen Masern geimpft ist. Hinzu kommt der Aspekt der generationenübergreifenden Verantwortung, da die Masern zu den Krankheiten zählen, die sich durch weltweit koordinierte Aktivitäten ausrotten lassen. Nach Aussage des Deutschen Ethikrates sei die Masernimpfung hochwirksam und sehr gut verträglich. In Anbetracht der Verantwortung gegenüber sich selbst und den anderen gegenüber sei jede Person „moralisch verpflichtet“, sich selbst gegen Masern impfen zu lassen und gegebenenfalls auch für einen entsprechenden Impfschutz der eigenen Kinder zu sorgen.
Beschäftigte in Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufen können besonders viele Menschen infizieren, wenn sie Träger sind. Deswegen muss hier der Impfschutz unbedingt vorhanden sein. Leider weist das medizinische Personal in Klinik und Praxis eine viel zu niedrige Impfrate vor. Es wird von einer Erhebung berichtet, die nachweist, dass beispielsweise nur 61 Prozent der Krankenhausärzte und 33 Prozent des Pflegepersonal geimpft sind.
Impfungen sind hochwirksam und sehr gut verträglich
Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das Vertrauen in Schutzimpfungen und deren Inanspruchnahme erhöhen und die auch unabhängig von der möglichen Einführung einer Impfpflicht zeitnah umgesetzt werden sollten insbesondere: Aufklärung, Einführen von Recall-Systemen in Impfstellen, um auf Folgeimpfungen aufmerksam zu machen, und Lieferengpässe von Impfstoffen vermeiden.
Bereits im Jahr 2015 wurden durch das Präventionsgesetz allgemeine Impfungen in den Versorgungssektoren „Arbeitswelt“ durch Betriebsärzte und „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ durch Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst gesetzlich möglich gemacht, die durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Zwischenzeitlich hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin Strukturen aufgebaut, die es Betriebsärzten nunmehr ermöglicht, im Betrieb allgemeine Impfungen durchzuführen.
In diesen Schwerpunkt „Allgemeine Impfungen/Reisemedizin“ werden die neuen Strukturen zu Allgemeinen Impfungen durch Betriebsärzte sowie Aktuelles zur Reisemedizin in ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention – im Fokus stehen.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre dieser Ausgabe von ASU und hoffe, dass Sie hierbei wichtige Anregungen für Ihre Tätigkeit finden.
Ihre Annegret Schoeller
Chefredakteurin