Es handelt sich um einen Nystagmus beider Augäpfel. Die Zitter- und Rollbewegungen der Augäpfel sind meist mit bloßem Auge festzustellen. An weiteren Symptomen treten auf Kopfschmerz, Schwindel und Schlaflosigkeit. Man geht ursächlich von einem Zu-sammenwirken folgender Faktoren aus: schlechte Lichtverhältnisse an den Arbeitsplätzen, dauernde Zwangsblickrichtung nach oben oder seitlich, Sauerstoffmangel und Grubengase (Methan). Wahrscheinlich spielen auch konstitutionelle Faktoren, wie psychovegetative Labilität eine Rolle.
Die BK 6101 ist eine der am längsten bekannten Berufskrankheiten. Die Wissenschaft ist nun dabei, bislang noch nicht aufgeklärte Parallelen zu anderen Erkrankungen offen zu legen, Berufs-krankheiten, die erst in den letzten zwei Jahrzehnten Eingang in die offizielle BK-Liste gefunden haben. Gemeint sind die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (BK 2108/2110), die Gonarthrose (BK 2012) wie auch die Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol (BK 1318).
Die Etablierung dieser Berufskrankheiten geht auf wissenschaftliche Begründungen des Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zurück. Der Verdacht liegt nahe, dass dabei in etwa dieselben Faktoren eine Rolle gespielt haben, wie in der Verursachung des Augenzitterns der Bergleute. Im Sitzungssaal hat möglicherweise auch eine schlechte Beleuchtung vorgelegen. Die ausschweifenden Ausführungen des jeweiligen Berichterstatters im Beirat lenkten den Blick der restlichen Anwesenden gelangweilt immer wieder nach oben oder ließen ihn seitlich abschweifen. Mess-ergebnisse über Sauerstoffmangel oder Methanbelastungen liegen jedoch nicht vor. Bei den stunden-langen Sitzungen ist jedoch zumindest von schlechter Luft im Versammlungs-raum auszugehen. Vielleicht bestand auch bei dem einen oder anderen Bei-ratsmitglied psychovegetative Labilität. Wahrscheinlich ist aber auch, dass sich mit zunehmender Sitzungsdauer abnehmende Kognition eingestellt hat. Die Zustimmung zur Einführung neuer BK-Entitäten könnte somit auch auf ein psychovegetatives Erschöpfungssyndrom zurückgeführt werden. Somit finden wir in der Vorgeschichte zu den genannten Berufskrankheiten eine frappierende Ähnlichkeit zur BK 6101.
Bei besagtem Beirat handelt es sich quasi um einen Geheimbund, dessen personelle Zusammensetzung keiner kennt. Auch liegen die Kriterien des Auswahlverfahrens bezüglich der Mitgliedschaft im Dunkeln. Lobbyismus soll durch eine derartige Anonymität unterbunden werden, so die Auskunft des Kommissions-vorsitzenden Prof. Dr. Haber (Name geändert, d. Red.).
Nun behaupten einige wenige Kritiker unter Bezugnahme auf den wissenschaftlichen Erkenntniszugewinn der letzten Jahre, dass es für die drei genannten jüngeren Berufskrankheiten keine ausreichende epidemiologische Evidenz geben würde. Das biomechanische Paradigma bei den muskuloskelettalen Erkrankungen würde immer weniger tragen und die aktuellen Metaanalysen zur Verur-sachung von Non-Hodgkin-Lymphomen durch berufliche Benzol-expositionen würden keine statistisch signifikanten Resultate zeigen. Diesen Krankheiten fehlt also die berufliche Spezifität, wie sie dem Augenzittern der Bergleute eigen ist. Man braucht aber Kriterien, um den beruflichen vom privaten Verursachungsanteil abgrenzen zu können. Und an dieser Stelle wird das System anfällig für Meinung, Infiltration und Indoktrination. Hierzu braucht es einen Sachverständigenbeirat mit einer ganz besonderen fachlichen Expertise, unabhängig von Wirtschaft, Politik und irgendwelchen Ideologien. Gerne würde man als Außenstehender diese Qualitätsmerkmale überprüfen. Geht aber nicht, wie oben bereits dargelegt. Eine gründliche Untersuchung der am Entscheidungsprozess beteiligten Personen ist nicht möglich.
Durch unzureichende belastungsadäquate Schadensbilder wird die arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung zu einem Lotteriespiel. Konsekutiv treten Kopfschmerzen, Schwindel und Schlaflosigkeit auf. Gelegentlich kommt es auch zu einem hilflosen Rollen der Augen, sowohl bei den Versicherten, als auch bei den Gutachtern. Es treten also die typischen Symptome des Augenzitterns nicht nur bei den Bergleuten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen auf. So etwas hatten wir schon mal. Der Meniskusschaden bei langjähriger Tätigkeit unter Tage wurde 1990 durch die Neufassung des Merkblattes für BK 2112 auch auf andere Knie belastende Tätigkeiten und damit auf andere Berufe ausgedehnt.
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