Ärztliche Untersuchungen im Arbeitsverhältnis sind gemäß der Definition des Fachgebietes arbeitsmedizinische Untersuchungen, da die an den Arzt gerichtete Fragestellung immer die Wechselbeziehung zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Gesundheit der zu untersuchenden Beschäftigten betrifft. In den Diskussionen zu den Mitwirkungs-, Duldungs- und sich aus dem Arbeitsverhältnis heraus ergebenden Treuepflichten und der Rechtsnatur des Untersuchungsanlasses kommt es nicht nur bei medizinischen Laien oft zu Missverständnissen, die überwiegend auf unpräzise Begrifflichkeiten zurückzuführen sind. In der Arbeitsmedizin zum einen und im Arbeitsvertragsrecht wie auch im Arbeitsschutzrecht zum anderen sind vielfach Fragestellung und Schutzziel der Untersuchungen unterschiedlich festgelegt.