Die gesetzlichen Reformen der letzten Jahre
im gesundheits- und pflegepolitischen Sektor
hatten auch für die Medizinischen Dienste
der gesetzlichen Krankenversicherung
(MDK) weitreichende Folgen. Neben der
Entstehung neuer Beratungs- und Begutachtungsbereiche
stellen auch die jüngst verabschiedeten
Gesetze – das Patientenrechteund
Pflegeneuausrichtungsgesetz – die Medizinischen
Dienste vor neue Herausforderungen.
Unter gleichzeitiger Verkürzung der
Bearbeitungsfristen nehmen die Prüfaufträge
rasant zu. Auch in der Öffentlichkeit steht der
MDK auf dem Prüfstand. Angezweifelt werden
die Unabhängigkeit und Prüferqualifikation
der ärztlichen MDK-Gutachter und kritisiert
die Prüfpraxis sowie die Finanzierung
des MDK in Abhängigkeit von den Krankenkassen.
Der MDK wurde als Dienstleister für
alle gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen
konzipiert, so dass eine Einflussnahme schon
aus diesem Grunde ausscheidet. Auch wird oft übersehen, dass die Medizinischen
Dienste durch ihre gutachterlichen
Stellungnahmen in versichertenbezogenen
Leistungsentscheidungen einen wichtigen
Beitrag zur Stabilisierung und strukturellen
Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung
der Versicherten leisten.