Bereits vor drei Jahren traf man sich in Berlin zu einer Diskussionsrunde „Gesetz zur Förderung der Prävention – wo bleibt das Impfen?“. Über die Ergebnisse der Diskussion berichteten wir in der ASU 9/2013 (s. „Weitere Infos“). Inzwischen ist das Präventions gesetz in Kraft getreten.
Es hat neben anderen Handlungsfeldern ausdrücklich die Förderung der Impfakzeptanz zum Inhalt. Die Betriebsärzte sollen mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen Verträge abschließen können. Wie hat man sich das vorzustellen? Wie könnte es in die betriebsärztliche Praxis umgesetzt werden?
Kooperation DGAUM und Barmer GEK
Unsere wissenschaftliche Gesellschaft, die DGAUM, ging vor kurzem eine Kooperation mit der Barmer GEK ein. Ziel ist es, Umsetzungsmöglichkeiten des Präventionsgesetzes im betrieblichen Setting auszuloten. Gerade im Betrieb werden Personengruppen, die selten den Hausarzt oder andere Vertragsärzte aufsuchen, mit Gesundheitsangeboten erreicht. Dazu zählen etwa junge Männer, die seit Abschaffung des Wehr- und Zivildienstes die häufig notwendige Auffrischimpfung im Rahmen der Musterungsuntersuchung nicht mehr erhalten. Die nächste große Impf-Lücke ist zu befürchten. Während junge Frauen im Allgemeinen bei ihrem Gynäkologen einen Impfpass-Check und gegebenenfalls auch Impfungen erhalten können, fallen also die jungen Männer häufig durch das Raster.
Kaum einer dieser jungen Gesunden hat einen Hausarzt, und er kommt erst recht nicht nur zum Impfen in die Praxis. Aber alle diese jungen Leute steigen in einen Beruf ein. An den Azubi-Begrüßungsveranstaltungen, die in vielen Betrieben aufwändig gestaltet werden, könnte auch der Betriebsarzt sie willkommen heißen und bei dieser Gelegenheit den Impfpass checken. Im Rahmen betrieblicher Gesundheitstage wäre solch ein Angebot mit unmittelbar durchführbaren Auffrischimpfungen ebenfalls möglich. Erreicht würden auch Beschäftigte mit Migrationshintergrund – also ebenfalls eine Personengruppe, die selten kassenärztliche Dienste in Anspruch nimmt.
Wie erreicht man Impfmuffel?
Das alles wäre leicht zu organisieren und würde den Mitarbeitern auch den betriebsärztlichen Dienst als Teil ihres Betriebes bekannt machen. Aber vielen Arbeitgebern ist leider nur schwer zu vermitteln, dass sie für Impfkosten aufkommen sollen, die in der Praxis des niedergelassenen Arztes selbst verständlich von den Krankenkassen übernommen werden. Dieses Dilemma sollte durch das Präventionsgesetz zu lösen sein. Um eine derartige Lösung zu diskutieren, trafen sich Anfang April leitende Betriebsärzte großer Konzerne mit ihren BKK-Ansprechpartnern in Essen. Man tauschte bisherige Erfahrungen mit Impfaktionen aus und sprach über Chancen für neue Kooperationsformen.
Betriebsärzte treffen BKK-Vertreter
Bei der Durchsicht der Impfausweise stellen Betriebsärzte häufig Lücken fest. Gerade bei jungen Erwachsenen können niedergelassene Ärzte den Impfschutz nicht im erforderlichen Umfang vervollständigen, da sich dieser Personenkreis – wie bereits hervorgehoben – nur im akuten Behandlungsfall dem Arzt vorstellt. Dann ist oft eine Impfung wegen der akuten Krankheit jedoch nicht möglich. Betriebliche Impfangebote nehmen Beschäftigte aber gerne wahr. Bisher beteiligen sich Betriebskrankenkassen nur auf Anfrage an den Kosten. Es handelt sich dabei jedoch meist um einmalige Aktionen. Viele Betriebskrankenkassen unterstützen ihre Betriebe bereits mit Zuschüssen, die schon jetzt das im Präventionsgesetz geforderte Maß übersteigen. Eine systematische Ausweitung des Impfangebots würde zu einer weiteren Steigerung der Leistungsausgaben dieser Kassen führen. Die Kostenträger stehen vor einem Dilemma: Einerseits erwarten ihre Mitglieder zusätzliche Leistungen aufgrund des Präventionsgesetzes, andererseits müssen im kasseninternen Wettbewerb die Zusatzbeiträge vermieden oder auf das Notwendige reduziert werden. Dieses Problem scheint für die Krankenkassen derzeit nicht lösbar zu sein.
Gutachten der IKK fordert Reform des Morbi-RSA
Ein Ausgleich von erbrachten Impfleistungen über den so genannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (kurz Morbi-RSA) ist derzeit ebenfalls nicht möglich. Eine entsprechende Reform des Morbi-RSA wäre sinnvoll. Ein in Berlin Mitte April vorgestelltes Gutachten der Innungskrankenkassen (IKK) kommt zu dem Ergebnis, dass Krankenkassen, die in die Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherten investieren, eher benachteiligt werden. Zwar zeigt die IKK-Studie, dass Versicherte, die Präventionsleistungen im Beobachtungszeitraum nutzten,
signifikant weniger krank waren als die in der Kontrollgruppe. Der Anstieg der Krankheitskosten war in der Präventionsgruppe geringer als in der Nichtpräventionsgruppe. Eigentlich ein schöner Erfolg. Doch an dieser Stelle setzt ein fataler Mechanismus ein: Trotz sinkender Krankheitskosten erwirtschaften die Innungskrankenkassen aufgrund der Zuweisungssystematik des Gesundheitsfonds ein Defizit. Dies ist also kein Anreiz für Investitionen in die Prävention; hier werden sinnvolle Maßnahmen ad absurdum geführt. Das Gutachten zeigt auf, wie ein reformierter Morbi-RSA künftig mehr Anreize für Präventionsleistungen liefern kann (s. „Weitere Infos“).
Impfkosten im Betrieb
Zurück zur Essener Diskussionsrunde. Die BKK-Vertreter wiesen darauf hin, dass Impfleistungen in den Betrieben bisher nicht auf die Pflichtausgaben der Krankenkassen für Prävention im betrieblichen Setting angerechnet werden. Impfungen durch Betriebsärzte gemäß Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) dürften nicht zu höheren Ausgaben führen als dies im ambulanten Bereich der Fall sei. Modelle der Impfkostenerstattung wurden kontrovers diskutiert. Ein Honorar für ärztliche Impfleistungen darf aus verschiedenen Gründen für Betriebsärzte nicht entfallen:
• Nach ärztlichem Berufsrecht besteht ein Honorierungsgebot für ärztliche Leistung, das heißt, ärztliche Leistung darf nicht ohne Honorar erfolgen.
• Ein Verzicht auf Vergütung würde zur Wettbewerbsverzerrung mit dem Bereich der niedergelassenen Ärzte führen und könnte als unkollegiale Kampfansage verstanden werden.
• Zusätzliche Impfleistungen (neben den beruflich gebotenen Schutzimpfungen) gehören nicht zu den Einsatzzeiten gemäß DGUV V2, wären also vom Arbeitgeber zusätzlich zu vergüten.
Die Betriebsärzte weisen darauf hin, dass die Durchführung von Impfungen nach SI-RL eine zusätzliche Aufgabe darstelle, die keineswegs dazu führen dürfe, dass die Wahrnehmung der Kernaufgaben der Betriebsmediziner hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes darunter leidet. Bisher ist noch kein einziger Direktvertrag zwischen einer Krankenkasse und einem Betriebsarzt bekannt geworden. Betriebsärzte bevorzugen eine kollektivvertragliche Lösung. Diese scheint allerdings schwierig, da der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dazu bisher kein entsprechendes Mandat besitzt. Auch dem Abschluss eines bundesweiten Rahmenvertrags werden nur geringe Chancen eingeräumt, weil die Interessen der sechs verschiedenen Kassenarten zu unterschiedlich sind. Selektivverträge bieten einer Krankenkasse die Möglichkeit, sich im Wettbewerb zu positionieren. Die Industrie- und Handelskammern könnten als Vertragspartner agieren, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe.
Lesegeräte für Gesundheitskarten auch im Betrieb
Unterstützen Krankenkassen Impfaktionen in Betrieben, so werden die erbrachten Leistungen bisher von Hand abgerechnet. Bei einer systematischen Ausweitung von Impfleistungen sollte die Abrechnungspraxis strukturiert, nachvollziehbar und elektronisch erfolgen, um den administrativen Aufwand gering zu halten sowie Transparenz sicherzustellen – auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ein wichtiger Punkt wäre hierbei der Einzug gesetzlicher Rabatte. Vorgeschlagen werden die Übertragung dieser Aufgaben auf einen Dienstleister und die Ausstattung der teilnehmenden Betriebsärzte mit Lesegeräten für die elektronische Gesundheitskarte. So könnten auch Informationen über geleistete Impfungen an das Robert Koch-Institut weitergeleitet und dort statistisch dokumentiert werden. Alle Teilnehmer der Essener Diskussionsrunde stimmten darin überein, dass eine Lösung im Sinne einer besseren Versorgung der Versicherten wünschenswert sei, aber gleichzeitig noch viele komplexe Fragen zu lösen seien. Betriebsärzte und BKK-Vertreter wollen im Gespräch bleiben und die Umsetzung des Präventionsgesetzes aufmerksam verfolgen.
Weitere Infos
Impfen im Betrieb – was bringt das Präventionsfördergesetz? ASU 9/2013
Gutachten der Innungskrankenkassen
Autorin
Dr. med. Ulrike Hein-Rusinek
Head of Occupational Health
E.ON SE, CoC HSSE
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