Zu dieser Schlussfolgerung kommt das IQWiG in einem Rapid Report, den das Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt hat.
Die Teilnahme an einem Check-Up erfolge ohne vorrausgehende Einladung und sei freiwillig, schreibt das IQWiG. Um das Angebot nutzen zu können, sei also eine vorherige Bekanntheit des Angebotes vorrausgesetzt.
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