Diese dürfen unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen von schwangeren Ärztinnen durchgeführt werden. Die Operationen sind mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar.
https://dgou.de/aktuelles/detail/dgou-gibt-positivliste-mit-unbedenklichen-chirurgischen-taetigkeiten-fuer-schwangere-aerztinnen-raus