Hintergrund des Beschlusses sind Überlegungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu einer Änderung der „DGUV Vorschrift 2“, in der eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die ärztlichen Einsatzzeiten im Rahmen der sogenannten Grundbetreuung vorgesehen ist. Diese hätte eine erhebliche Reduktion der arbeitsmedizinischen Versorgung für die Beschäftigten zur Folge. Der 125. Deutsche Ärztetag hatte bereits im November 2021 diesen Überlegungen entschieden widersprochen. Mit der jetzigen Beschlussfassung setzt der 126. Deutsche Ärztetag ein erneutes, klares Zeichen:
„Eine Reduktion oder Streichung der ärztlichen Fachkompetenz aus der betrieblichen Grundbetreuung gefährdet den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Aufgrund der aktuellen positiven Datenlage zu den verfügbaren betriebsärztlichen Kapazitäten hält es die Ärzteschaft für unangebracht, eine Reduzierung der betriebsärztlichen Bedarfe durch eine Änderung der o. g. Unfallverhütungsvorschrift zu initiieren.“ Begründet wird die Ablehnung unter anderem damit, dass für arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilungen, Vorsorgen mit Untersuchungsangeboten, die Beratung sowie die Indikationsstellung für ärztliche Maßnahmen zwingend ärztliche Kompetenzen gefordert sind. Zudem habe die SARS-CoV-2-Pandemie einmal mehr den hohen Stellenwert des betrieblichen Gesundheitsschutzes im größten Präventionssetting unserer Gesellschaft unter Beweis gestellt.
In seinem Beschluss verweist der Deutsche Ärztetag auch auf die stetig steigenden Zuwachsraten von Teilnehmenden an den arbeitsmedizinischen Weiterbildungsangeboten, um den Facharzt für Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu erlangen. Vor diesem Hintergrund, so der Deutsche Ärztetag, sei ein deutlicher Zuwachs an betriebsärztlichen Kapazitäten zu erwarten.
Die DGAUM unterstützt daher nachdrücklich die Aufforderung des 126. Deutschen Ärztetages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Ministerien für Arbeit und Soziales der Bundesländer, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und insbesondere an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auch weiterhin die ärztliche Gesundheitskompetenz in den Betrieben zu gewährleisten.
Den Beschluss im Original-Wortlaut finden Sie im Beschlussprotokoll auf Seite 164 f: Beschlussprotokoll des 126. Deutschen Ärztetages, Bremen, 24. - 27.05.2022 (bundesaerztekammer.de)