Mit welchen Arbeitsschutzmaßnahmen Verantwortliche dieses Berufszweigs für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten sorgen können, erfahren sie in der neuen Branchenregel 101-605 "Gebäudereinigung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Darin werden rechtliche Vorgaben, typische Gefährdungen und praktikable Präventionsmaßnahmen speziell für die Gebäudereinigungsbranche erstmals in einer Publikation gebündelt.
Anhand konkreter Praxisbeispiele zeigt die Branchenregel auf, welche technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen dazu beitragen, solche betriebsbetriebsbedingten Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden.
Die praxisbezogenen Informationen und Handlungsempfehlungen der Branchenregel sind übersichtlich in typische Tätigkeiten wie Grund- und Unterhaltspflege sowie Flächen-, Glas und Fassadenreinigung gegliedert. Einzelne Kapitel gehen auf häufige Einsatzorte wie Krankenhäuser, Sport- und Unterhaltungsstätten, Schwimmbäder, Industriebetriebe, Baustellen oder Verkehrsmittel ein.
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regeln/3365/branche-gebaeudereinigung