„Das ermöglicht einen differenzierten Umfang mit der Arbeitszeit von Klinikärzten. Das Urteil wird dennoch zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit im Umgang mit der ärztlichen Arbeitszeit führen“, erklärte Christian Twardy, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden (aerzteblatt.de)