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Betriebsärzte bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin sollten in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und das Festlegen der Schutzmaßnahmen einbezogen werden

Am 21. Februar hat das Robert-Koch-Institut (RKI) eine abgestimmte Stellungnahme zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS) und FFP-Masken (Filtering Face Piece) für Beschäftigte im Gesundheitsdienst im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und der damit einhergehenden Erkrankung Covid-19 veröffentlicht. Die Empfehlung gilt für Notfallsituation vorläufig bis zum 31. August 2020. Doch wie können die darin beschriebenen Maßnahmen berücksichtigt werden, ohne den Infektionsschutz für die Beschäftigten zu vernachlässigen?

Download unter https://www.vdbw.de/der-vdbw/aktuelles/detailansicht/corona-update-ressourcenschonender-einsatz-von-persoenlicher-schutzausruestung/

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