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Betriebsärzte sollten bei Wiederaufnahme des Proben- und Spielbetriebs beteiligt werden

Freie Kunstausübung und -rezeption stellen ein hochrangiges Rechtsgut dar. Betriebe, die in diesen Bereichen tätig sind, entwickeln zurzeit intensiv Pläne, um den Proben- und Spielbetrieb wieder aufnehmen zu können. Dezidierte Strategien und Handlungsempfehlungen werden dazu von verschiedenen Seiten vorgelegt.

Doch gerade hier ist die Handhabung von Schutzmaßnahmen und gesundheitlichen Vorkehrungen aufgrund spezifischer Arbeits- und Umgebungsbedingungen eine besondere Herausforderung. Daher ist die arbeitsmedizinische Beratung für die Wiederaufnahme des Proben- und Spielbetriebs sowie die arbeitsmedizinische Beteiligung an der Entwicklung von Strategien und Handlungsempfehlungen der verschiedenen Organisationen essenziell.

In diesem Zusammenhang vertritt der VDBW, auch mit Blick auf das aktuelle Tagesgeschehen, eine klare Position:

· Vor einem übereilten Voranschreiten wird von Seiten der Arbeitsmediziner und Betriebsärzte im Hinblick auf die derzeit und auf weiteres noch sehr unübersichtliche Gefährdungssituation gewarnt.

· Ein für die Beschäftigten sicherer und im Zeitverlauf mit der angebrachten Vorsicht geplanter Neustart unter Berücksichtigung der Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der Aufsichtsbehörden soll jetzt mit Unterstützung arbeitsmedizinischer Kompetenz und Zuständigkeit ermöglicht werden.

·  Eine besondere Rolle spielt die Arbeitsmedizin hinsichtlich der Beratung der Mitarbeitenden mit besonderen Risiken, einen schwereren Verlauf einer Covid-19 Erkrankung zu erleiden.

· Gesundheitsschutz der Bevölkerung und Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterliegen getrennter Betrachtung, greifen jedoch sachlich ineinander und müssen aufeinander abgestimmt werden.

·  Auch für Beratung und Begleitung der inzwischen vielerorts anlaufenden Übergangskonzepte stehen die Betriebsärzte zur Verfügung. Sie verstehen sich dabei unterstützend, jedoch nicht als Betreiber solcher Prozesse.

· Der VDBW ruft den Deutschen Bühnenverein auf, in Abstimmung mit den Künstlergewerkschaften (GdBD, VdO, DOV) zu einem gemeinsamen Stufenplan für die Wiederaufnahme des Proben- und Spielbetriebs unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes zu kommen.

Zur Optimierung und Konkretisierung der Maßnahmen, die von Betriebsärzten unterstützt und empfohlen werden können, erfolgt aktuell bereichsspezifisch eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Interessenvertretungen (z. B. für den Orchesterbereich mit der Arbeitsgruppe Gesundheit und Prophylaxe der Deutschen Orchestervereinigung). Dieser Austausch soll dazu beitragen, dass der Blick auf die Gesundheitsinteressen der Beschäftigten sowie die Umsetzbarkeit und pragmatische Beurteilung der vorgeschlagenen oder vorgeschriebenen Maßnahmen gewährleistet bleiben.

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