Zum fünften Mal in Folge unterstützt das Aktionsbündnis Arbeitsmedizin e. V. Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner mit einem Stipendienprogramm im gesamten Gebiet der Arbeitsmedizin. Gefördert werden beispielsweise ein Praktisches Jahr mit einmalig 1.500 Euro oder eine Famulatur mit einmalig 500 Euro. Bereits approbierte Medizinerinnen und Mediziner, die nach der Elternzeit wiedereinsteigen, können während der Weiterbildungszeit finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. In einem begleitenden Mentoringprogramm werden alle Stipendiatinnen und Stipendiaten von erfahrenen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern betreut und beraten, die dabei wertvolle Einblicke in ihre praktische Tätigkeit ermöglichen.
Für eine Teilnahme an der Ausschreibung sind ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben erforderlich. Studierende der Humanmedizin müssen darüber hinaus die Immatrikulationsbescheinigung sowie das Zeugnis der ersten Ärztlichen Prüfung bzw. des Physikums einreichen. Über die Vergabe entscheiden die Qualifikation der Antragstellenden, die Antragsbegründung sowie wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte.
Einsendeschluss ist der 15. April 2022.
„Wir wollen Studierende der Medizin sowie approbierte Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen für das Fach begeistern“, erklärt Professor Thomas Kraus, Vorsitzender des Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin. Das Bündnis engagiert sich seit 2016 mit einem umfangreichen Förderprogramm für den arbeitsmedizinischen Nachwuchs in Deutschland, die Qualitätssicherung der arbeitsmedizinischen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die wissenschaftliche Versorgungsforschung.
Informationen unter: www.aktionsbuendnis-arbeitsmedizin.de/aktuelles/stipendien