Gefördert werden beispielsweise ein Praktisches Jahr mit einmalig 1.500 Euro oder eine Famulatur mit einmalig 500 Euro. Bereits approbierte Medizinerinnen und Mediziner, die nach der Elternzeit wiedereinsteigen, können Aufwendungen für die Kinderbetreuung während der Weiterbildungszeit in der Arbeitsmedizin fördern lassen. Zusätzlich bietet ein Mentorenprogramm die Möglichkeit, in Kontakt mit erfahrenen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern zu kommen und sich erfolgreich zu vernetzen.
Für eine Teilnahme an der Ausschreibung sind ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben erforderlich. Studierende der Humanmedizin müssen darüber hinaus die Immatrikulationsbescheinigung sowie das Zeugnis der ersten Ärztlichen Prüfung bzw. des Physikums einreichen. Über die Vergabe entscheiden die Qualifikation der Antragstellenden, die Antragsbegründung sowie wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte. Einsendeschluss ist der 1. Dezember 2020.
„Wir wollen Studierende der Medizin sowie approbierte Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen ansprechen, die präventiv tätig sein wollen und an der Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mitwirken möchten“, sagt Professor Stephan Letzel, Vorsitzender des Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin. Das Bündnis engagiert sich seit 2016 mit einem umfangreichen Förderprogramm für den arbeitsmedizinischen Nachwuchs in Deutschland. So werden Studenten und Studentinnen, aber auch Ärztinnen und Ärzte in der Fort- und Weiterbildung durch Stipendien, Fachveranstaltungen und familienunterstützende Maßnahmen gefördert. Eine weiteres Aufgabenfeld ist die Qualitätssicherung der arbeitsmedizinischen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die wissenschaftliche Versorgungsforschung.