National wurde dieses vorgegebene Ziel durch die „Wunschvorsorge“ umgesetzt. In der Praxis ist allerdings festzustellen, dass diese Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge weitestgehend unbekannt ist. Hier erhalten Sie die wesentlichen Hintergründe der Wunschvorsorge.
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/die-wunschvorsorge-nach-der-arbmedvv_92_578304.html