Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetztes ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und daraus die für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Es geht dabei um eine integrale Beurteilung aller Gefährdungen, die sich u.a. aus den physikalischen, chemischen, biologischen und psychischen Belastungen ergeben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist der Erhalt der Gesundheit der Mitarbeiter und die Verhinderung der Gefährdung von Dritten.
Bei den Maßnahmen zum Arbeitsschutz, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, sind auch spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen, wie z.B. Schwangere, zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung ist zudem die Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß ArbMedVV.
Auch wenn die Verantwortung zur Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber liegt, hat es sich bewährt, hierbei auf die Expertise der Betriebsärzte/Betriebsärztinnen und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zurückzugreifen und diese zu beteiligen.
Zur Unterstützung der Fortbildungspflicht von Ärzten und Ärztinnen (§ 4 der Berufsordnung) hat die DGAUM im Rahmen des Modellvorhabens „Gesund Arbeiten in Thüringen“ interaktive arbeitsmedizinische Fortbildungsmodule als E-Learning-Module entwickelt, die für alle Ärzte und Ärztinnen kostenfrei zugänglich sind. Diese wollen wir Ihnen in hier in loser Folge vorstellen und den entsprechenden Zugangsweg aufzeigen.
E-Learning-Fortbildungsmodul „Gefährdungsbeurteilung“:
Im ersten Teil dürfen wir Ihnen heute das interaktive E-Learning-Fortbildungsmodul „Systematische Prävention mit der Gefährdungsbeurteilung“ präsentieren: Anhand eines fiktiven Patientenfalls zeigen wir Ihnen in diesem Modul, welchen Stellenwert die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument für ein systematisches Vorgehen im Arbeitsschutz hat und was insbesondere hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung in Arztpraxen zu beachten ist.
Dieses und andere Fortbildungsmodule für Ärztinnen und Ärzte finden Sie unter https://www.fortbildungsakademie-im-netz.de/fortbildungen/arbeitsmedizin.
Die Bearbeitung eines Moduls kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt unter „Offene Fortbildungen“ fortgesetzt werden. Erst wenn eine Fortbildung abgeschlossen wurde, alle 10 CME-Fragen am Ende des Moduls vollständig bearbeitet und eine selbständige Bearbeitung des Moduls bestätigt wurde, gilt die Fortbildung als abgeschlossen und ist unter „Abgeschlossene Fortbildungen“ zu finden.