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Fakten zu Mund-Nase-Bedeckungen

Umgekehrt sehen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in MNB eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Ordnen Arbeitgeber den Einsatz von MNB an, sind sie verpflichtet, dies in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dies hat in den vergangenen Monaten immer wieder zu Nachfragen bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geführt - insbesondere hinsichtlich der Tragedauer und Erholungszeiten. Die DGUV hat daher im Mai eine Empfehlung veröffentlicht.

https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/biologisch/kobas/tragezeitbegrenzung_kobas_27_05_2020.pdf

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