Das Schweriner Gesundheitsministerium sieht hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Nachholbedarf bei der Meldung ungeimpfter Mitarbeiter, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Es sei nicht auszuschließen, dass Unternehmen und Einrichtungen ihrer Prüfungs- und Meldepflicht nicht nachgekommen sind.