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Interdisziplinäre Gewaltprävention im Betrieb

doi:10.17147/asu-1-405949

Interdisciplinary prevention of violence in the workplace

Preventing violence in the workplace is becoming increasingly more important. Helios Arbeitsmedizin offers interdisciplinary advice to support companies in the prevention and aftercare of violent incidents. Our team of occupational safety, occupational medicine and occupational psychology specialists develop concepts tailored to the company that promote a safe working environment and offers professional help to employees and managers. In the following interview, Maria Helbig and Paul Bäcker present the concept of Helios Arbeitsmedizin on the topic of violence and violence prevention.

Interdisziplinäre Gewaltprävention im Betrieb

Gewaltprävention am Arbeitsplatz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Hier bietet die Helios Arbeitsmedizin interdisziplinäre Beratung an, um Unternehmen bei der Prävention und Nachsorge von Gewaltereignissen zu unterstützen. Das Team aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie entwickelt auf den Betrieb zugeschnittene Konzepte, die eine sichere Arbeitsumgebung fördern und Mitarbeitenden sowie Führungskräften professionelle Hilfe bieten. Im folgenden Interview stellen Maria Helbig und Paul Bäcker das Konzept der Helios Arbeitsmedizin zum Thema Gewalt und Gewaltprävention vor.

Kernaussagen

  • Gewalt im betrieblichen Kontext und der Umgang mit dieser im Rahmen der Prävention und Nachsorge ist ein vielschichtiges und wachsendes Handlungsfeld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Zentral ist hierbei das Sichtbarmachen und Identifizieren von betriebsspezifischen Gewaltformen, um effektive Schutzkonzepte zu entwickeln. Diese berücksichtigen sowohl verschiedene Präventionsebenen als auch Zielgruppen und Maßnahmen.
  • Eine multiprofessionelle Zusammenarbeit aus sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Fachkräften ist für die Entwicklung und Umsetzung eines Präventions-Konzepts hilfreich.
  • ASU: Weshalb beschäftigen Sie sich mit dem Thema Gewaltprävention?

    Helbig: Wir – die Helios Arbeitsmedizin – sind ein interdisziplinäres Team aus den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie, Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement. Kern unserer Arbeit sind die gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinisch und arbeitsschutzrelevanten Dienstleistungen. Darüber hinaus wünschen sich Unternehmen auch ganzheitliche und multiprofessionelle Lösungen, die speziell auf ihren Betrieb und ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hier ist Gewalt und der Umgang damit ein wachsendes Handlungsfeld. Deshalb haben wir als interdisziplinäres Team spezielle Beratungskonzepte und Hilfsangebote für Unternehmen entwickelt, unter anderem „Gewaltprävention in drei Schritten“, der spezielle Fokus auf Gewalt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Ausbildungen zur Betrieblichen psychologischen Ersten Hilfe (BpE) sowie (arbeits-)psychologische Sprechstunden (➥ Abb. 1).

    ASU: Wie oft werden Sie zum Thema „Gewaltprävention“ um Beratung angefragt? Nehmen die Anfragen zu diesem Thema zu?

    Bäcker: Eine pauschale Aussage hierzu ist eher schwierig. Beratungsanfragen zum Thema Gewaltprävention nehmen zu, wenn wir als konkrete Ansprechpersonen der Arbeitspsychologie beziehungsweise als Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit im Betrieb bekannt sind. Es hängt auch davon ab, wie lang und wie intensiv ein Betrieb bereits von unserer Seite betreut wird. Ausschlaggebend ist, dass Gewaltprävention auf der Agenda betriebsinterner Stakeholder steht. Wenn wir ganz gezielt nach bestimmten Formen von Gewalt oder Situationen fragen, zeigt sich: Gewalt ist in jedem Betrieb ein Thema. Durch den Gesprächsraum, der sich dann öffnet, ist für Betriebe oftmals die Erkenntnis zentral: „Wir sind mit dem Thema nicht allein.“

    Eine Zunahme an Beratungsanfragen zu Gewalt(prävention) bedeutet dann jedoch nicht gleichzeitig eine Zunahme von Gewaltereignissen im Betrieb. Sie ist eher ein Indikator für sensibilisierte Mitarbeitende und Führungskräfte. Es gibt also ein Bewusstsein für Gewaltformen an sich: Gewalt wird als solche erkannt und benannt. Mitarbeitende kommen auf uns mit diesen schwierigen Themen auch dann zu, wenn sie wissen, dass es diese Form der Betreuung im Betrieb gibt und wenn das Vertrauen in uns da ist.

    ASU: Was sind die Auslöser für Beratungsanfragen?

    Helbig: Die Kontaktaufnahme vonseiten der Betriebe ist primär anlassbezogen, also wenn ein Gewaltereignis bereits vorgefallen ist. Auslöser für Beratungsanfragen sind somit erst einmal die Ereignisse selbst. Diese können vielfältig sein: von sexueller Belästigung von Mitarbeitenden über Bedrohungen durch Klientinnen und Klienten bis hin zu Mobbing. Hierbei erleben wir häufig eine akute Überforderung der Betroffenen und Verantwortlichen im Betrieb. Der Bedarf an zeitnaher professioneller Beratung und Nachsorge ist folglich sehr hoch.

    Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass das Erleben von Gewalt auch am Arbeitsplatz noch viel zu oft sehr schambehaftet und stigmatisierend sein kann. Fachkräfte der Arbeitspsychologie und Arbeitsmedizin stellen hier wichtige Vertrauenspersonen dar, an die sich Mitarbeitende und Unternehmen in Notlagen wenden. Unsere unabhängige und vertrauensvolle Rolle hilft an dieser Stelle. Gleichzeitig ist eine entsprechende Betriebskultur grundlegend: Wie offen sind Führungskräfte und Mitarbeitende bei dem Thema Gewalt? Gewaltprävention braucht einen sicheren Rahmen, in dem Themen besprechbar und Maßnahmen erwartbar sind.

    Idealerweise tauschen wir uns mit den Betrieben bereits im Vorfeld zum Umgang mit Gewalt aus und sensibilisieren sie für die Relevanz betrieblicher Gewaltprävention. Dann beraten wir mit dem Fokus der Primärprävention. Gewaltschutzkonzepte und Schulungen zur Deeskalation reduzieren einerseits die Wahrscheinlichkeit von Gewaltereignissen und andererseits bieten standardisierte Prozesse im Umgang mit entsprechenden Vorfällen Handlungssicherheit für Mitarbeitende und Führungskräfte. Dadurch wird die psychologische Sicherheit im Umgang mit Gewalt im Betrieb gefördert.

    Bäcker: Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, in den gängigen Gremien (Arbeitsschutzausschuss, Begehungen etc.) Gewaltprävention mit auf die Agenda zu setzen und somit explizit zum Bestandteil unserer arbeitspsychologischen, arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung zu machen. Es obliegt uns, Gewaltprävention für Betriebe mitzudenken und sie hierfür zu sensibilisieren. Ein wichtiges Instrument ist in diesem Zusammenhang die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5. Zusammen mit unserem Team der Arbeitspsychologie werden entsprechende Gefährdungspotenziale zu Gewaltereignissen systematisch erhoben und untersucht (s. auch Beitrag von Ostendorf und Ludwig-Hartmann in dieser Ausgabe). Hilfreich ist es, potenzielle und tatsächlich stattgefundene Gewaltvorfälle zu konkretisieren und gezielt nach „verbaler“ oder „sexualisierter“ oder „körperlicher“ Gewalt zu fragen und Beispiele dazu zu nennen. Eine genauere Analyse der Ursachen und Folgen empfiehlt sich, um betriebsspezifische Maßnahmen abzuleiten. Denn auch beim Thema Gewaltprävention gilt es, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen durchzuführen. An dieser Stelle sind der interdisziplinäre Blick und die Zusammenarbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie wirklich hilfreich.

    ASU: Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf?

    Bäcker: Wir sehen vor allem Bedarf darin, dass erst einmal Konzepte zur Gewaltprävention entwickelt werden. Diese sollten sowohl Maßnahmen vor, während als auch nach einem Gewaltereignis enthalten. Bestandteile sind hier beispielsweise Präventionsstrategien, Notfallketten und psychologische sowie medizinische Nachsorgeangebote. Dabei sollte es nicht bei einem theoretischen Konzept bleiben, sondern dieses auch in der Praxis gelebt werden. Hier müssen Verhältnisprävention und Verhaltensprävention zusammenkommen. Dies umfasst eine Sensibilisierung und Handlungssicherheit zu den verschiedenen Formen der Gewalt, der eigenen Haltung dazu und den Umgang damit (z. B. Grenzen setzen, Gewalt benennen). Hierbei braucht es den direkten Austausch mit sowie unter den Mitarbeitenden. Wichtig ist, dass die Geschäftsleitung sich dieses Themas annimmt und es auf den verschiedenen Managementebenen und in der Mitarbeitendenvertretung platziert wird. Schlüsselfiguren sind die Führungskräfte, gerade im Hinblick auf ihre Funktion als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Sie können sensibilisieren, auf konkrete Anlaufstellen verweisen und gegenüber höheren Hierarchieebenen beziehungsweise der Geschäftsleitung die Interessen und Bedarfe der eigenen Abteilung vertreten.

    Helbig: Innerbetrieblich sichtbare Ansprechpersonen, wie Betriebliche psychologische Ersthelfende (BpE), bilden hier ein niedrigschwelliges Angebot, mit dem wir gute Erfahrungen gemacht haben. Sie sind qualifizierte Mitarbeitende, die Teammitgliedern und Führungskräften bei psychosozialen Herausforderungen oder nach Krisen schnelle Unterstützung in Form von Auffanggesprächen anbieten und gegebenenfalls an weiterführende Unterstützungssysteme wie unsere (arbeits-)psychologische Beratung verweisen können. Wir bilden solche kollegialen psychologischen Ersthelfenden aus, um möglichst viel Kompetenz ins Unternehmen zu bringen und die Schnittstelle zu uns und professionellen Hilfssystemen zu verbessern.

    ASU: Wie unterstützen Sie die Betriebe konkret bei der Gewaltprävention?

    Helbig: Wenn wir mit Betrieben zum Thema der betrieblichen Gewaltprävention zusammenarbeiten, orientieren wir uns an den Empfehlungen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Unsere Beratung zur Gewaltprävention baut auf drei Schritten auf. Hierbei zeichnet sich unsere Arbeit durch einen interdisziplinären Ansatz aus, bei dem Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie mit ihren jeweiligen Kompetenzen und Rollen Hand in Hand arbeiten:

  • Schritt 1: Aufklären, bevor bedrohliche Situationen entstehen:
  • Wie bereits betont, ist das Thema Gewaltprävention mit viel Aufklärung und Sensibilisierung verbunden. Betriebsinterne Arbeitskreise, wie beispielsweise eine AG Gewaltprävention oder der Arbeitsschutzausschuss, können einen geeigneten Rahmen darstellen, um gemeinsam ein Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten. In der vertieften Analyse von Vorfällen geht es darum, arbeitsplatzbezogene Gefährdungspotenziale zu erkennen und darauf aufbauend Ziele sowie Maßnahmen des Gewaltschutzes zu entwickeln. Das beinhaltet auch eine Bestandsaufnahme der bisherigen strukturellen, organisatorischen und personellen Schutzmaßnahmen.

  • Schritt 2: Bedrohliche Situationen erkennen und handeln:
  • Hier geht es darum, Warnzeichen frühzeitig zu erkennen und entsprechendes Handeln zu ermöglichen, damit allen im Betrieb klar ist, was im Notfall zu tun ist. Abläufe müssen dabei auch geübt werden, da in einer Notsituation dafür keine Zeit bleibt.
    Gerade Führungskräfte nehmen eine besondere Rolle ein. Wir schulen sie im Erkennen von Warnsignalen sowie in der Gesprächsführung mit betroffenen Mitarbeitenden und deren Unterstützung. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Führungskräfte sich selbst nicht aus dem Blick verlieren und für die Bedeutung der Selbstfürsorge sensibilisiert werden. Wir erleben es oft, dass diese bei Extremereignissen mit vielfachen organisatorischen und zwischenmenschlichen Anforderungen konfrontiert werden und in einen Funktionsmodus schalten. Dabei stellen sie das eigene Bedürfnis nach Unterstützung hinten an.

  • Schritt 3: Handeln nach einem Vorfall:
  • Weil Gewalt mit psychischen Folgen einhergehen kann, braucht es auch eine professionelle psychologische Erste Hilfe sowie entsprechende Nachsorge nach kritischen Gewaltereignissen. Bei Helios können wir Betroffene nach einem Vorfall direkt an fachkundige Psychologinnen und Psychologen) verweisen. Als niedrigschwelliges psychologisches Beratungsangebot bietet es Hilfe und Rat bei generellen psychologischen Gesundheitsfragen wie auch akuten Notfällen. Der Fokus liegt hierbei auf der Stabilisierung und Sicherung der Grundbedürfnisse der Betroffenen – in schweren Fällen auch eine Vermittlung in weiterführende Hilfssysteme (z. B. über den Unfallversicherungsträger, Psychotherapie, Traumaambulanzen etc.). Insbesondere bei Gewaltereignissen kann ein niederschwelliges und anonymes Angebot wie ein Employee Assistance Program hilfreich sein. Auch schambehaftete Themen, wie zum Beispiel sexualisierte Gewalt, können angesprochen werden. Gleichzeitig schulen wir auch Ansprechpersonen im Unternehmen selbst, die als Betriebliche psychologische Ersthelfende (BpE) nach einem Ereignis besonders schnell helfen können und in professionelle Hilfesysteme vermitteln (s. auch Checkliste).

    ASU: Welche Stolpersteine erleben Sie beim Aufbau von Gewaltpräventionsmaßnahmen?

    Helbig: Ein Hindernis kann das fehlende Interesse und die damit verbundene Haltung gegenüber Gewaltprävention sein: Es gibt Geschäftsleitungen, die der Überzeugung sind, dass Gewalt in ihrem Betrieb kein Problem darstellt. Uns begegnen vereinzelt auch Führungskräfte, die zu keiner Verantwortungsübernahme bereit sind. Ein weiteres Phänomen ist eine Kultur des Bagatellisierens. Damit einher geht die Meinung, Betroffene seien schwach beziehungsweise die Inanspruchnahme von Hilfe sei ein Zeichen von Schwäche. Fehlende zeitliche und finanzielle Ressourcen können genauso wie Verantwortungsdiffusion zu einem Stolperstein werden. Dies ist dann der Fall, wenn Zuständigkeiten und verantwortliche Personen nicht klar benannt werden.

    ASU: Welche besondere Rolle nimmt die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Fachkräften bei Ihnen beim Thema Gewaltprävention ein?

    Bäcker: Grundsätzlich – das sei an dieser Stelle betont – hat der Arbeitgeber die Verantwortung, für gesunde und sichere Arbeitsplätze zu sorgen. Verständlicherweise ist dieser oft überfragt, da Expertise und Fachwissen fehlen. Daher zeugt es von Mut und Stärke, sich an dieser Stelle Hilfe zu holen. Arbeitsmedizinische Fachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind an dieser Stelle oft wichtige Türöffner, da sie durch die gesetzlichen Vorgaben ohnehin in den Betrieben vor Ort vorgesehen sind. Sie sollten hellhörig werden, wenn das Thema relevant wird und es gezielt auf die Agenda des Arbeits- und Gesundheitsschutzes rücken. Gleichzeitig können und müssen arbeitsmedizinische Fachkräfte auch nicht die Gesamtbetreuung im Gewaltschutz gewährleisten und können weitere Professionen, insbesondere die Arbeitspsychologie, heranziehen.

    Durch eine Bewertung des Themas aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven kann der Komplexität von Gewaltprävention begegnet werden. Dies beginnt mit dem Unfallgeschehen über die sichere Gestaltung der Arbeitsräume aus der Perspektive des Arbeitsschutzes. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte kennen den Betrieb und seine Strukturen und beurteilen Gewaltprävention von medizinischer Seite. Arbeitspsychologinnen und -psychologen nehmen im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung Gewaltereignisse in den Blick und bieten Nachsorge in schwierigen Situationen an. Eine auf den Betrieb zugeschnittene und fachlich fundierte Gewaltprävention gelingt daher nur, wenn alle Akteure zusammenkommen und an einem Strang ziehen.

    ASU: Vielen Dank für das Gespräch.

    Interessenkonflikt: Die Interviewten sind beide Beschäftigte der Helios AMAGS GmbH in Berlin.

    Online-Quellen

    DGUV Information 207-025 „Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege”
    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3429

    Link zum Helios EAP+ inkl. Ausbildung zur/zum Betrieblichen psychologischen Ersthelfenden
    https://www.helios-gesundheit.de/standorte-angebote/firmenkunden/eap/

    Checkliste

    Goldene Regeln im Umgang mit Betroffenen nach ­ Gewaltvorfällen

  • Ansprechen und Benennen: Entgegen verbreiteten Mythen verbessert das Sprechen über Vorfälle oder psychische Auffälligkeiten die Situation für die Person und macht sie nicht schlechter!
  • Bringen Sie konsequente emotionale Unterstützung und Verständnis auf: Auch, wenn Sie vielleicht nicht genau verstehen können, wie sich die Person fühlt, lassen Sie sie wissen, dass Sie sich sorgen und helfen möchten. Es ist wichtiger, aufrichtig Anteil zu nehmen, als „das Richtige“ zu sagen.
  • Hören Sie gut zu: Sie können einer Person dadurch helfen, dass Sie ihr genau zuhören, ohne eine Wertung über das Gesagte zum Ausdruck zu bringen. Die zentralen Einstellungen, die beim wertfreien Zuhören eine Rolle spielen, sind Akzeptanz, Aufrichtigkeit und Einfühlungsvermögen. Nehmen Sie eine akzeptierende Haltung gegenüber der Person ein, indem Sie alle Urteile, die Sie über die Person oder deren Umstände gebildet haben, für sich behalten und ihr einfach zuhören.
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