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Kongressbericht

Heidelberger Gespräch 2020

Der erste Tag mit dem Schwerpunkt „Datenschutz im Sozialrecht“ wurde von Herrn Dr. E. Losch, Chefredakteur des „Medizinischen Sachverständigen“, und Herrn Dr. jur. Oliver Schur, Richter am Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle, moderiert.

Herr Dr. med. Freudenstein vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Baden-Württemberg, Leitung Fachreferat Arbeitsunfähigkeit, referierte unter dem Titel „Informationsflüsse bei der MDK-Begutachtung- Wer darf was erfahren?“ über Fragen der Leistungsansprüche einzelner Versicherter im Geltungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Personenbezogene Daten nach §67 ff Sozialgesetzbuch (SGB) X unterliegen gemäß Kapitel 2 SGB X
dem Sozialdatenschutz. Die Einwilligung der Versicherten zur Weitergabe von Daten innerhalb der Zuständigkeit des SGB V sei nur in besonderen Fällen notwendig. Die ärztliche Schweigepflicht in §203 StGB betreffe lediglich die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse. Die Übermittlung von Informationen auf gesetzlicher Grundlage wie beispielsweise die Übermittlung von Befunden von Vertragsärzten an den MDK sei nicht unbefugt und bedürfe keiner Einwilligung des Versicherten. Das Berufsrecht sei nachrangig gegenüber gesetzlichen Vorschriften.

Im zweiten Vortrag ging Herr Univ.-Prof. Dr. jur. Dr. med. Hauke Brettel, Universität Mainz, dem rechtlichen Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht bei psychisch Erkrankten in Gefährdungslagen nach. Die deutsche Verfassung garantiere durch den allgemeinen Persönlichkeitsschutz jedem die Achtung seiner Würde. Immer bestehe das Grundprinzip „Güterabwägung“. Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht müssten nur gegenüber gewichtigeren Interessen hingenommen werden nach Ausschöpfung aller weiteren Möglichkeiten einer Problemlösung. Der Grad der Gefahr sei immer zu beachten. Bei psychisch Erkrankten könne Handeln gegen den „natürlichen“ Willen der Betroffenen bei Beeinträchtigung der Selbstbestimmungsfähigkeit erforderlich sein. Die komplizierte Rechtslage machte der Referent an einem Beispielfall und mehreren Urteilen der Landesgerichte und des Bundesverfassungsgerichtes deutlich.

Der zweite Tag wurde von Herrn Jan Krauß, Richter am Landessozialgericht Darmstadt, und Herrn Dr. E. Losch moderiert.

Herr Klaus-Achim Bonikowski, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, referierte über den „rechtlichen Rahmen der Beamtenbegutachtung von der Einstellung bis zur Dienstunfähigkeit“. Die Magna Charta des öffentlichen Dienstrechts sei das Grundgesetz (GG). Nach den Grundsätzen des Lebenszeitprinzips, des Leistungsprinzips und der Hauptberuflichkeit seien Beamtinnen und Beamte verpflichtet, lebenslang die übertragenen dienstlichen Aufgaben mit vollem Einsatz zu erfüllen. Für die Feststellung der vorübergehenden oder andauernden Dienstunfähigkeit nach dem Beamtenstatusgesetz bedürfe der Dienstherr der ärztlichen Sachkunde. Weitere Anlässe einer amtsärztlichen Untersuchung können sein: Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, Zweifel an der vorübergehenden Dienstunfähigkeit, Zweifel bei Dienstunfällen (Umfang) oder bei Reaktivierung.

Frau Dr. Barbara Ackermann-Sprenger von der Kanzlei BRP Renaud Partner gab als ausgewiesene Expertin für Familien- und Erbrecht einen umfassenden Überblick in ihrem Vortrag „Kinder haften für ihre Eltern? Generationensolidarität in der alternden Gesellschaft vor neuen Herausforderungen.“ Durch neue Regelungen im zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Angehörigenentlastungsgesetz sei es insgesamt zu einer deutlichen Entlastung der unterhaltspflichtigen Angehörigen gekommen. Es gelte jedoch eine Vielzahl von Festlegungen zu bedenken.

Live-online-Vorträge sind in der derzeitigen Situation ein effektives Mittel der Wissensvermittlung. Alle Vorträge vermittelten in gewohnter Weise praxisnahe und relevante Informationen und wurden von den Teilnehmenden positiv angenommen. Online-Fortbildungen können die Gespräche bei einer persönlichen Begegnung jedoch nicht ersetzen. So ist zu hoffen, dass 2021 die geplante Präsenzveranstaltung stattfinden kann, wünschenswerterweise unterstützt durch Webinare für Personen, die nicht anwesend sein können.

Kontakt

Dr. med. Jutta Kindel
Berner Weg 16 d;22393 Hamburg

Foto: privat

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