Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss um drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.
Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss um drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.