Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss um drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.
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Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss um drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.