Außerdem prüft der MD künftig die Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter als bisher. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.
Weitere Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mdk-reformgesetz.html
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat zu dieser Gesetzesnovelle verlautbart: „Die Krankenhäuser sind entsetzt über die Änderungsanträge zum Gesetz zur Reform des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Das ursprüngliche Versprechen, diesen Dienst unabhängiger zu gestalten und Rechnungsprüfungen fairer zu machen, wird mit der nun vorgesehenen Änderung komplett gebrochen. Mit den vorgesehenen Strafzahlungen kriminalisiert die Politik Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter, entzieht den Kliniken Millionenbeträge und treibt immer mehr Krankenhäuser in die Insolvenz.“
Weitere Informationen:https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/krankenhaeuser-verlieren-vertrauen-in-politik/