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Mindeststandard der Gewalt­prävention in Notaufnahmen

doi:10.17147/asu-1-405934

Minimum standard for violence prevention in emergency rooms

The media reports on increasing violence against emergency room staff. Study results also confirm this alarming trend. The BGW has now reacted and published a minimum standard for the prevention of violence in emergency rooms on its website. In this article, we report on the required prevention measures and the background.

Mindeststandard der Gewaltprävention in Notaufnahmen

In den Medien wird von zunehmender Gewalt gegen Mitarbeitende in Notaufnahmen berichtet. Auch Studienergebnisse belegen diesen Trend. Die BGW hat nun reagiert und einen Mindeststandard für die Gewaltpräven­tion in Notaufnahmen auf ihrer Homepage veröffentlicht. In diesem Artikel berichten wir über die geforderten Präventionsmaßnahmen und die Hintergründe.

Kernaussagen

  • Der Anstieg an Vorfällen von Gewalt und Aggression in Notaufnahmen ist belegt.
  • Zum Schutz der Mitarbeitergesundheit besteht Handlungsdruck in den Kliniken, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.
  • Der Mindeststandard der BGW zeigt wesentliche Maßnahmen auf.
  • Ist-Zustand Notaufnahme

    Schläge, Tritte, Bisse und Bedrohungen sind für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notaufnahmen leider Realität. Solche Übergriffe sind keine Einzelfälle, sondern kommen erschreckend häufig vor. Neben behandlungsbedürftigen Verletzungen führen diese Übergriffe zu einer erheblichen psychischen Belastung und in einigen Fällen auch zur Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.

    Dies muss jedoch nicht einfach so hingenommen werden. Es kann einiges getan werden, um pflegerisches und ärztliches Personal besser zu schützen.

    Gewalt und Aggression als Thema der Unfallversicherungsträger – die Anfänge

    Im Jahr 2013 wurden die §§ 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes geändert. Seitdem werden die psychischen Belastungen explizit als Gefährdungsfaktor genannt, der bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch das Unternehmen zu berücksichtigen ist. Es folgte unter anderem das Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), in dem sich staatliche Aufsicht und die Unfallversicherungsträger auf eine abgestimmte Vorgehensweise auch bezüglich psychischer Belastungen verständigten.

    Damit einhergehend wurde die Prävention von psychischen Belastungen und somit auch die Prävention von Gewalt regelmäßig bei Betriebsbesichtigungen der Unfallversicherungsträger und der staatlichen Ämter für Arbeitsschutz thematisiert. Das hatte zur Folge, dass bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zunehmend Psychologinnen und Psychologen auch im Aufsichtsdienst eingesetzt wurden.

    Die Gespräche von Aufsichtspersonen mit Beschäftigten, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie den
    Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin führten über die Jahre hinweg zu einem immer besseren Überblick. Es zeigte sich, dass deutschlandweit in Notaufnahmen, stationären Einrichtungen etc. körperliche, verbale und sexualisierte Gewalt regelmäßig vorkamen. Dass diese Übergriffe auch Arbeitsunfälle darstellen, war jedoch selten bekannt.

    Innerbetriebliches Engagement und Meldeverhalten

    Innerhalb der Betriebe fand eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema Gewalt und Aggression statt. Viele betriebliche Interessenvertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin sowie Führungskräfte engagierten sich für einen präventiven Umgang mit Übergriffen. Vereinzelt mussten alte Denkmuster überwunden werden. Einige Beschäftigte empfanden das Erleben von verbaler und körperlicher Gewalt bei der Arbeit durchaus als „normal“ und als etwas, was zu ihrem Beruf in gewisser Weise dazugehört.

    Diese Sensibilisierung lässt sich auch in den Meldezahlen für Arbeitsunfälle abbilden. Die Meldungen von Unfällen im Zusammenhang mit verbaler und körperlicher Gewalt steigen seit Jahren an (BGW 2023), was nicht nur auf eine Zunahme an Vorfällen zurückzuführen sein sollte.

    Mittlerweile ist belegt, dass es im Gesundheitswesen ein deutliches Unfallgeschehen durch verbale, körperliche und sexualisierte Übergriffe gibt (Schablon et al. 2012; Adler et al. 2021). Nicht alle Vorfälle sind meldepflichtig, aber durchaus gefährdend für die psychische Gesundheit.

    Fokus Notaufnahme

    Durch Beobachtung und Auswertung der Vorfälle wurde deutlich, dass Risikofaktoren für Übergriffe auf Personal über die Branchen hinweg gut identifizierbar sind.

    Die hohe Anzahl von Gewalttaten in Notaufnahmen ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen. Patientinnen und Patienten befinden sich häufig in einer akuten Krise, geprägt von Schmerzen, Angst und Unsicherheit. Hinzu ist die Wahrnehmungsfähigkeit aufgrund von Alkohol, Drogen oder Erkrankungen wie Demenz oft beeinträchtigt. Diese emotionalen Belastungen, kombiniert mit den spezifischen Herausforderungen in Notaufnahmen – lange Wartezeiten, Personalmangel, fehlende Ansprechpersonen – können zu gewalttätigem Verhalten führen.

    In diesem Setting arbeiten die Mitarbeitenden der Notaufnahme nachts regelmäßig außer Ruf- und Hörweite von Kolleginnen und Kollegen und somit temporär allein.

    Betriebliche Schutzmaßnahmen

    Trotz des belegbaren Risikos für Mitarbeitende in der Notaufnahme, Opfer von Gewalt und Aggression zu werden, fehlt es an konkreten rechtlichen Vorgaben zu notwendigen Schutzmaßnahmen.

    Im § 4 des Arbeitsschutzgesetzes wird das Minimierungsgebot von Gefährdungen explizit auch auf Gefährdungen für die psychische Gesundheit angewandt. In § 5 des Arbeitsschutzgesetzes wird für die Gefährdungsbeurteilung verdeutlicht, dass sich eine Gefährdung insbesondere auch durch psychische Belastungen ergeben kann. Darüber hinaus fehlt es jedoch an konkretisierenden Verordnungen und Regeln, die bei der Ableitung von geeigneten und notwendigen Schutzmaßnahmen helfen. Dies führt zu Unsicherheiten bei den Unternehmen, welche Schutzmaßnahmen das Übergriffsrisiko im eigenen Betrieb reduzieren und das Schutzniveau für die Beschäftigten erhöhen.

    Im Jahr 2021 formierte sich daher in der BGW eine Arbeitsgruppe mit Expertise aus dem Aufsichtsdienst und der Arbeitspsychologie, um basierend auf Risikofaktoren und Schutzmaßnahmen eine pragmatische Handlungshilfe zu erstellen. Hierbei wurde einerseits auf arbeitspsychologische Erkenntnisse, andererseits auf die in der betrieblichen Praxis bewährten technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen zurückgegriffen.

    Aufgrund des hohen Risikos durch häufige und/oder schwere Übergriffe entschied sich die Arbeitsgruppe, den Schwerpunkt vorerst auf Notaufnahmen zu legen.

    Der Mindeststandard

    Zehn Maßnahmen stellen aus Sicht der BGW nun den Mindeststandard beim Thema „Gewaltprävention in der Notaufnahme“ dar (siehe Kasten auf der nächsten Seite). Dabei besteht Konsens unter den beteiligten Präventionsfachleuten, dass diese Maßnahmen, insbesondere bei temporärer Alleinarbeit, notwendig, angemessen und geeignet sind, um das Übergriffsgeschehen und die Übergriffsfolgen in Notaufnahmen zu reduzieren. Ebenso besteht Konsens, dass bei vergleichbar gefährdenden Arbeitsbedingungen dieser Mindeststandard herangezogen werden kann. Dies ist zum Beispiel für Psychiatrien denkbar.

    Diese zehn Maßnahmen ersetzen nicht die vorgeschriebene betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, die für die Beschäftigten bestehenden Gefährdungen zu bewerten und Maßnahmen abzuleiten. Bei der Maßnahmen­findung besteht ein gewisser Handlungsspielraum. Maßnahmen, die ein gleiches oder höheres Sicherheitsniveau herstellen, sind geeignet und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu begründen. Je höher die tatsächliche Übergriffsgefahr ist und je häufiger Tätigkeiten außer Ruf- und Hörweite von Kolleginnen und Kollegen durchgeführt werden, desto weniger kann von den zehn Maßnahmen abgewichen werden.

    Interessenkonflikt: Die Autorinnen geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

    Literatur

    Adler M, Vincent-Höper S, Vaupel C, Gregersen S, Schablon A, Nienhaus A: Sexual harassment by pa­tients, clients and residents: investing its prevalence, frequency and associations with impaired well-being among social and healthcare workers in Gemany. Int
    J Environ Res Puplic Health 2021, 18: 5198.

    Schablon A, Zeh A, Wendeler D et al.: Frequency and consequences of violence and aggression towards employees in the German healthcare and welfare system: a cross-sectional study. BMJ Open 2012; 2: e001420.

    Vaupel C, Adler M, Nienhaus A: Psychosoziale Unterstützung durch kollegiale Erstbetreuung in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – eine Implementationsstudie. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2018; 53: 28–32.

    Online-Quellen

    Arbeitsschutzgesetz
    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

    Kliniken – Mindeststandard für die Gewaltprävention in der Notaufnahme
    https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/gesund-im-betrieb/umgang…

    Studie Prävention von Aggres­sionen und Gewalt gegenüber Beschäftigten in der Notaufnahme
    https://www.bgw-online.de/resource/blob/90796/5af54ea036722a95c4a304e3e…

    Notfallplan – Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte in Betreuungsberufen (Beispieldokument)
    https://www.bgw-online.de/resource/blob/9324/1de5b75f2634a2d871c9ea5306…

    Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte
    https://www.bgw-online.de/resource/blob/14706/e4c6d339fc8604f57a65e49b2…

    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Gewalt und Aggression in den Branchen der BGW. Unfalldaten der BGW aus den Jahren 2018 bis 2022 und Forschungsergebnisse. Erstveröffentlichung 08/2020, Stand 09/2023.
    https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/gesund-im-betrieb/umgang…

    Info

    Zehn Punkte gegen Gewalt

    1. Zugangskontrolle zum Haus und zur Notaufnahme

    Primäres Ziel: Unbefugte können sich nicht unbemerkt Zugang zum Haus und zur Notaufnahme verschaffen, insbesondere nicht nachts.

    Anforderungen an die Zutrittskontrolle:

  • Der Zugang zur Anmeldung, zum Wartebereich und zu den Behandlungsräumen kann durch Mitarbeitende eingesehen werden z. B.:
  • – Die Eingänge sind über – bruchsichere – Scheiben einsehbar.

    – Es können beispielsweise Kamerasysteme in Eingangsbereichen und gegebenenfalls in Fluren zur Notaufnahme installiert werden.

  • Der Zutritt ist von den Mitarbeitenden über elektrische Türsysteme steuerbar, ohne dass sie selbst sichere Bereiche verlassen müssen.
  • Da es üblicherweise auch einen Zugang über die Liegendanfahrt und mindestens einen Zugang über das Haus gibt, sollten diese nachts ebenfalls ausreichend einsehbar und der Zutritt steuerbar sein.
  • 2. Sichere Empfangsbereiche und Anmeldetresen

    Primäres Ziel: Empfangsbereich und Anmeldetresen bieten Schutz, so dass Mitarbeitende nicht leicht gegriffen und festgehalten werden können.

    Anforderungen an den Empfangsbereich:

  • voll umschlossener, gut einsehbarer Empfangsbereich/Anmeldetresen,
  • leicht zu sichernde, bruchsichere Scheibe mit Durchreiche,
  • verschließbare Tür mit Außenknauf.
  • Bei geringer Gefährdung und wenn ein Fluchtweg nach hinten vorhanden ist, kann ein hoher Tresen mit Plexiglasscheiben, Gesamthöhe etwa 1,80 Meter, ausreichend Sicherheit bieten.

    3. Sicherer Rückzugsort

    Primäres Ziel: Mitarbeitende können sich bei der Eskalation eines ­Konflikts schnell und sicher zurückziehen, bis Hilfe kommt.

    Anforderungen an den Rückzugsraum:

  • Der Rückzugsraum ist zentral gelegen, schnell und leicht erreichbar.
  • Die Zugangstür ist offen oder für die Beschäftigten schnell und leicht zu öffnen, zum Beispiel mit Fingerabdruck oder Transponder.
  • Nach dem Schließen kann die Tür von außen nicht von Unbefugten geöffnet werden.
  • Hilfe rufen ist leicht möglich oder es gibt eine Notruffunktion.
  • 4. Deeskalationstrainings

    Primäres Ziel: Alle Mitarbeitenden sind mit verbalen und physischen Deeskalationstechniken vertraut. Falls in der Einrichtung erforderlich, beherrschen sie Fixierungstechniken.

    Anforderungen an das Training bzw. die Schulung:

  • Entsprechende Schulungen und Trainings sind für das gesamte ­pflegerische und ärztliche Personal verbindlich.
  • Die Personen aus diesem Kreis absolvieren diese Schulung vor ­Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Notaufnahme.
  • Trainings werden zur Auffrischung möglichst jährlich, spätestens
    alle 3 Jahre, wiederholt.
  • 5. Notfallplan und Unterweisung

    Primäres Ziel: Die Mitarbeitenden wissen sich bei Übergriffen und ­bedrohlichen Situationen planvoll zu verhalten.

    Anforderungen an die Notfallplanung und Unterweisung:

  • Die Möglichkeit von Übergriffen oder des Auftretens kritischer ­Situationen und denkbare Eskalationsszenarien sind dem gefährdeten Personenkreis bekannt.
  • Fluchtwegverläufe in sichere oder gesicherte Bereiche sind bekannt und gekennzeichnet.
  • Alarmierungssysteme sind vorhanden und ihre Funktionsweise bekannt, wie z. B.: Personen-Notsignal-Anlagen, Lage der Notrufknöpfe.
  • Verfahren zur Alarmierung in Richtung Pforte oder der Polizei ist geklärt.
  • Die nach einem Übergriff zu informierenden Personen sind benannt und bekannt.
  • Eine Ansprechperson für ein Auffanggespräch ist schnell erreichbar. Die BGW bietet eine Förderung der Qualifizierung von kollegialen Erstbetreuerinnen und -betreuern an (zur Wirksamkeit s. auch Vaupel et al. 2018).
  • – Wundversorgung und Begleitung zu weiterer Behandlung sind
    sichergestellt.

    – Es wird geklärt, ob die betroffene Person die Schicht beenden sollte oder fortsetzen kann, und ob sie, je nach Verfassung – auch im ­Hinblick auf ihre Verkehrstüchtigkeit – nach Hause begleitet oder das Abholen organisiert werden muss.

    – Es ist sichergestellt, dass die Betroffenen bei den weiteren Schritten unterstützt werden.

  • Das Angebot eines Nachsorgekonzepts und die Ansprechpersonen sind bekannt.
  • 6. Geeignete Bekleidung, Schuhe, Frisur und Schmuck

    Primäres Ziel: Die Mitarbeitenden können sich einer gefährlichen Situation schnell entziehen und das persönliche Verletzungsrisiko wird ausreichend reduziert.

    Anforderungen an die Unterweisung der Beschäftigten:

  • Kleidung, Haare und Schmuck können nicht leicht gegriffen und die Personen daran festgehalten oder gezogen werden, zum Beispiel:
  • – Keine losen Halstücher tragen.

    – Kleidung mit eher eng anliegenden Kragen und Ärmeln tragen.

    – Lange Haare möglichst nicht offen und eher einen Dutt als einen Zopf tragen.

  • Fest sitzende Schuhe mit rutschfester Sohle tragen.
  • 7. Absprachen mit der Polizei

    Primäres Ziel: Die Polizei kann auf einen Notruf hin schnell Hilfe leisten.

    Anforderungen an Absprachen mit der Polizei:

  • Die zuständige Einsatzstelle ist über einrichtungstypische Eskalations­szenarien und kritische Auslöser eines Notrufs informiert.
  • Die zuständigen Polizeieinsatzkräfte kennen die Räumlichkeiten und haben leichten Zugang zu relevanten Bereichen der Notaufnahme zum Beispiel mit eigenen Transpondern.
  • 8. Notruf: Hilfe holen oder rufen können

    Primäres Ziel: Im Notfall kann Hilfe rechtzeitig zur Stelle sein.

    Anforderungen an das Notrufsystem:

  • In der Notaufnahme sind mehrere Alarmierungssysteme vorhanden:
  • – Diese sind für Außenstehende nicht leicht erkennbar

    – Sie sind vom jeweiligen Arbeitsplatz aus leicht erreichbar, zum Beispiel Arbeitsplatz Anmeldung: Tastatur oder Telefon mit integrierter Notruftaste oder ein Notrufknopf unter dem Tisch.

    – Sie sind schnell und leicht auszulösen, zum Beispiel mit einem
    Telefon mit integrierter Notruftaste, so dass keine längere Notrufnummer gewählt werden muss.

  • Alle Mitarbeitende, die regelmäßig außer Ruf- und Hörweite arbeiten, sind mit Personen-Notsignal-Anlagen ausgerüstet.
  • Der Zugang zum Alarmierungssystem kann nicht leicht versperrt ­beziehungsweise das Gerät kann nicht leicht entwendet werden
    (z. B. Personen-Notsignal-Anlagen, die bei schnellen Bewegungen oder definiertem Neigungswinkel automatisch auslösen.
  • Der Ort des Notrufs wird automatisch übermittelt.
  • 9. Nachsorgekonzept

    Primäres Ziel: Die betroffenen Mitarbeitenden fühlen sich nach jeder Art von Übergriff ernst genommen und gut unterstützt.

    Anforderungen an das Nachsorgekonzept:

  • Ein qualifiziertes Auffanggespräch kann bei Bedarf innerhalb von
    48 Stunden sichergestellt werden.
  • Information der Führung und Falldokumentation sind geregelt.
  • Betroffenen wird weitergehende therapeutische Unterstützung ­angeboten und sie werden über die Leistungen der BGW informiert.
  • Der Vorfall wird an die BGW gemeldet.
  • 10. Erfassung und Auswertung von Übergriffen

    Primäres Ziel: Die Risikofaktoren werden identifiziert und der ­Handlungsbedarf ermittelt.

    Anforderungen an die Analyse:

  • Im Unternehmen werden alle verbalen, körperlichen und sexuali­sierten Übergriffe und Gewaltereignisse systematisch erfasst.
  • Die Statistik wird mindestens einmal jährlich im Arbeitsschutzausschuss ausgewertet.
  • Kontakt

    Rahwa Gebrekiros, Dipl.-Psych.
    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Präventionsdienst Köln; Bonner Str. 324; 50698 Köln

    Lisa Bein, Dipl.-Psych.
    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Präventionsdienst Karlsruhe; Rüppurrer Str. 1a/Haus B; 76137 Karlsruhe

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