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Mobiles Arbeiten kann die Gesundheit beeinträchtigen

Immer dann, wenn das Arbeiten nur kurzfristig und vorübergehend stattfindet, spricht man von ‚mobilem Arbeiten‘. Die arbeitenden Personen sind beispielsweise im Außendienst tätig und füllen ihre Pausen zwischen Kundenbesuchen mit Arbeiten am PC, oder sie arbeiten auf Dienstreisen abends im Hotel. Auch zu Hause ist mobiles Arbeiten möglich – an ein Büro oder den festen Arbeitsplatz ist es nicht gebunden. In diesem Punkt unterscheidet sich das mobile Arbeiten von der Telearbeit, denn bei dieser geht es um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich von Beschäftigten.

 

Anders als bei Telearbeit, bei der die Arbeitsstättenverordnung greift, gibt es bisher kein Gesetz und keine Verordnung, die mobile Arbeit explizit regelt. Aber auch bei mobiler Arbeit gelten die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Das heißt, der Arbeitgeber muss sichere und ergonomische Arbeitsmittel bereitstellen. Das betrifft insbesondere den Bildschirm und ergänzende Ausstattung. Außerdem muss eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und eine Unterweisung des Beschäftigten erfolgen.

Gesundheitskompetenz spielt besondere Rolle

Bei mobiler Arbeit fernab des Unternehmens sind die Beschäftigten in der Regel auf sich gestellt und für sicheres und gesundes Verhalten selbst verantwortlich. Dabei spielt das Thema Gesundheitskompetenz eine besondere Rolle. Hierzu gehört zum einen das Wissen, welche Arbeitsbedingungen bei der Arbeit unterstützen und gesund erhalten und welche Bedingungen ggf. eine Gefährdung darstellen und die Gesundheit schädigen können. Zum anderen aber auch die Bereitschaft, dieses Wissen umzusetzen.

Beispiel Notebook

Das Notebook auf dem Schoß, eine „Arbeitshaltung“, die nicht selten zu beobachten ist, kann für längeres Arbeiten nicht empfohlen werden. Aufgrund der dann häufig unergonomischen Körperhaltung treten schnell Beschwerden, z. B. im Schulter- und Nackenbereich auf. Auch im Auto sollte das Notebook nicht benutzt werden. Empfehlenswert ist die Nutzung auf einer festen Unterlage, am besten einem Tisch. Auch bei der mobilen Arbeit mit dem Notebook sollte der Blick leicht nach unten gerichtet sein und die Entfernung zwischen Auge und Bildschirm 50 bis 60 cm betragen. Spiegelungen können durch Änderung der Notebookstellung vermindert werden.

Wenn mobile Arbeit vorübergehend zu Hause stattfindet, sollte man auch dort versuchen, unter Zuhilfenahme von vorhandenem Mobiliar eine möglichst ergonomische Arbeitshaltung in einer ruhigen Ecke der Wohnung einzunehmen (dies bedeutet z. B. Arbeit an Tisch und Stuhl und nicht auf dem Sofa). Gerade Businesshotels bieten inzwischen zunehmend Arbeitsplätze in den Hotelzimmern an, die eine ergonomische Arbeitshaltung unterstützen.

Im Rahmen der Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten oder einer Wunschvorsorge bei Beschwerden in Zusammenhang mit der mobilen Arbeit können Betriebsärzt*innen die Beschäftigten beraten.

 

Weitere Tipps für die mobile Arbeit hat der VDBW in seinem Infopapier „Mobiles Arbeiten – gesunde Gestaltung“ zusammengestellt.

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