Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 in Erfurt änderte die (Muster-)Berufsordnung (§ 7, Abs. 4) für Ärztinnen und Ärzte folgendermaßen:
„Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird inzwischen schon von „E-Health“ gesprochen, wenn es um den Zusammenhang von Medizin und IKT geht. Oft wird damit eine bessere und effizientere Versorgung im Bereich der kurativen Medizin assoziiert, wobei Aspekte der präventiven oder gar rehabilitativen Medizin bisher kaum Berücksichtigung finden.
Das Fachgebiet der Arbeitsmedizin kann sich diesen Entwicklungen und Veränderungen nicht verschließen. Arbeitsmedizinisch Tätige müssen offensiv darauf reagieren und sich fragen, mit welchen Konzepten und Strategien sie hier aktiv werden wollen. Diese Veränderungen sind nicht nur technologischer „Natur“, sondern zwingen auch zur Reflexion über arbeitsmedizinisches Tun selbst und unser Selbstverständnis sowie über die etablierte arbeitsmedizinische Versorgung in Theorie und Praxis: Wie können diese zum Nutzen von Arbeitgebenden und Beschäftigten weiterentwickelt werden, insbesondere im Feld einer adäquaten arbeitsmedizinischen und betriebsärztlichen Versorgung von kleinen, kleinsten und mittleren Unternehmen (KKMU)? Große Entwicklungspotenziale sind an den Schnittstellen zwischen medizinischer Prävention, Kuration und Rehabilitation zu sehen. Digitale Strategien und Konzepte könnten hierzu eine Menge beitragen, um der immer wieder beklagten „Versäulung“ in unserem Gesundheits- und Sozialsystem entgegenzuwirken. Beispielsweise können Akteurinnen und Akteure einen durch moderne IKT gestützten Informationsaustauch pflegen, so dass Doppeluntersuchungen vermieden werden oder effizientere Versorgungsansätze für den von Erkrankung und Krankheit Betroffenen schnellere Hilfe und Gesundung bringen könnten.
Innerhalb der DGAUM wurde eine Projektgruppe gegründet, die sich aktiv dieser Diskussion stellen will. Nicht zuletzt im Kontext der Erfahrungen beim Modellvorhaben „Gesund arbeiten in Thüringen“ (GAIT) wollen wir nach Möglichkeiten und Grenzen von IKT im Feld der Arbeitsmedizin fragen. Dazu gehören zunächst einmal eine Bestimmung des Vorhandenen und eine Definition des Begriffs. Bewusst haben wir uns dabei für „Arbeitsmedizin digital“ entschieden:
Telemedizin erschien uns im Hinblick auf die Komplexität der damit verbundenen Konzepte und Strategien als zu kurz gedacht, der Begriff „E-Health“ als zu abstrakt, vor allem in der Kommunikation von Akteurinnen und Akteuren im Versorgungsfeld KKMU. Den Begriff „Arbeitsmedizin digital“ stellen wir hier zur Diskussion. Dieser umfasst in unseren Vorstellungen ganz unterschiedliche Aspekte und Themenfelder, wie in ➥ Abb. 1 dargestellt.
Dies ist ein erster Entwurf, eine erste Ideenskizze, die wir ebenfalls zur Diskussion stellen. Alles Kreative entwickelt sich im kommunikativen Prozess am besten. Insofern freuen wir uns schon heute auf Ihre Diskussionsbeiträge und danken sehr herzlich dafür!
doi:10.17147/asu-1-233225
Info
Mitglieder der DGAUM-Projektgruppe „Arbeitsmedizin digital“
Priv.-Doz. Dr. med. Andrea Kaifie-Pechmann, M.Sc.,Universitätsklinikum Aachen
Dr. med. Peter Kegel, Universitätsmedizin Mainz
Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Universitätsklinikum Aachen,
Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel, Universitätsmedizin Mainz
Dr. phil. Thomas Nesseler, DGAUM München
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