Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Prävention am Arbeitsplatz: Neue Arbeitsmedizinische Regel rückt die ganzheitliche Vorsorge in den Fokus

Prevention in the workplace: new occupational health regulations focus on holistic prevention

Joint statement by the DGAUM and VDBW           Occupational health care will follow an even more holistic principle in the future. This is the aim of the new occupational health regulations (AMR) published in December by the Committee for Occupational Medicine (AfAMed in the Federal Ministry of Labor and Social Affairs). The aim is to make better use of the prevention potential of the world of work in Germany. Against the backdrop of demographic change, maintaining the health and therefore the employability of employees is becoming increasingly important. Good company prevention work plays a central role here. The aim is to avoid absences due to illness and to enable employees to work for a long time. The German Association of Occupational Physicians (VDBW) and the German Society for Occupational and Environmental Medicine (DGAUM) expressly welcome this.

Die AMR 3.3 trägt den Titel „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“. Sie eröffnet neue Perspektiven zur Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und stellt den Einstieg in eine Neukonzeption der arbeitsmedizinischen Vorsorge dar. Darüber hinaus wird das ärztliche Handeln gestärkt. Sowohl VDBW als auch die DGAUM sehen in der neuen Arbeitsmedizinischen Regel deutliche Vorteile und auch Chancen für die Unternehmen, da diese die Beschäftigten bei der frühzeitigen Erkennung individueller gesundheitlicher Risikofaktoren unterstützt und arbeitsbedingte Erkrankungen mitunter verhindert werden können. Wunschvorsorgen, die von den Beschäftigten ausgehen, sind hier von besonderer Bedeutung. Sie bieten eine zusätzliche Möglichkeit, sowohl arbeitsbedingte Gefährdungen als auch individuelle Risikofaktoren früh zu erkennen und diesen frühzeitig und zielgerichtet zu begegnen. Die Hinweise aus der Vorsorge fließen auch in die systemische Beurteilung der Arbeitsbedingungen ein und stellen ein erhebliches Präven­tionspotenzial dar. Auf lange Sicht kann eine gute arbeitsmedizinische Betreuung ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens sein, wenn es darum geht, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Die wesentlichen neuen Aspekte sind:

  • Es ist im Rahmen von Vorsorgeunter­suchungen immer auf alle Erkrankungen und Risikofaktoren einzugehen, die die Beschäftigungsfähigkeit der Probandinnen und Probanden gefährden können.
  • Alle Gefährdungen sollen beim Vor­sorgetermin berücksichtigt werden, auch Gefährdungen aus zurückliegenden Beschäftigungsverhältnissen (Latenzschäden).
  • Auch Gefährdungen, die nicht im Anhang der ArbMedVV gelistet sind, können einen Vorsorgeanlass darstellen.
  • Ein niederschwelliger Zugang zu arbeitsmedizinischen Sprechstunden wird empfohlen.
  • Die Wunschvorsorge soll gestärkt und vom Arbeitgeber aktiv angeboten werden.
  • Die Auswertung der Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgen soll verstärkt werden.
  • Die Abgrenzung zwischen Vorsorge und Eignungsuntersuchungen wird präzisiert.
  • Die AMR wurde in einem Arbeitskreis des UA III des Ausschusses für Arbeitsmedizin erarbeitet und am 2. November 2022 vom AfAMed verabschiedet. VDBW und DGAUM sind überzeugt, dass mit dem beschriebenen Vorgehen das Präventionspotenzial des Settings „Arbeitsplatz“ besser genutzt wird.

    DGAUM-Präsident Prof. Thomas Kraus und VDBW-Präsident Dr. Wolfgang Panter erläutern:

    „Mit rund 46 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland stellt die Arbeitswelt das mit Abstand größte Präventionssetting dar. Die neue arbeitsmedizinische Regel zeigt Wege auf, den Arbeitsplatz für die Prävention und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit besser zu nutzen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels der Gesellschaft und des Arbeitskräftemangels gewinnt dies rasant an Bedeutung.“

    Hinweise zur Umsetzung der AMR sind in Vorbereitung. Sie werden die Akteurinnen und Akteure im Gesundheitsschutz in Unter­nehmen umfassend informieren und bei der Umsetzung unterstützen.

    Die AMR 3.3. kann auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abgerufen werden
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regel…

    Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

    + ASU E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
    + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
    + Exklusive Webinare zum Vorzugspreis

    Premium Mitgliedschaft

    2 Monate kostenlos testen

    Tags